Anfrage der Fraktion
der AfD:
Die auch in Hessen noch verbliebenen Corona-Maßnahmen
wurden mit Ablauf des 07. April 2023 beendet. Der Hessische Ministerpräsident
wurde in einer Pressemitteilung der Landesregierung wie folgt zitiert: „Es ist
nunmehr rechtlich geboten und infektiologisch sehr gut vertretbar, auch die
letzten Beschränkungen aufzuheben und zur Normalität zurückzukehren.“
Nach einer Recherche der AfD-Fraktion wurden im Landkreis
Darmstadt-Dieburg bis heute nicht alle während der Corona-Pandemie eingeführten
Maßnahmen beendet. Der Besuch von Behörden, insbesondere Stadt- und
Gemeindeverwaltungen, ist bis auf wenige Ausnahmen nach wie vor nur mit
vorheriger Terminvergabe möglich. Die Terminvergabe wurde in den meisten Fällen
im Rahmen der Pandemie eingeführt.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
1. Welche Erkenntnisse hat die Kreisverwaltung bezüglich des aktuellen Standes
der vollständigen Beendigung der Corona-Maßnahmen im Landkreis mit Ablauf des
07. April 2023?
Der Kreisausschuss kann ausschließlich für den eigenen Zuständigkeitsbereich
Aussagen treffen. Hier wurden alle Schutz-/Vorsichtsmaßnahmen zur Reduzierung
der Infektionsgefahr mit dem SARS-CoV2-Erreger zurückgefahren. Soweit die
anfragende Fraktion auf die Beibehaltung der Terminvergaben in vielen
Fachbereichen abzielt, wird darauf hingewiesen, dass sich das System der
Terminvergabe (bessere Planbarkeit und Terminvorbereitung, Vermeidung unnötiger
Wartezeiten usw.) bereits vor der Pandemie in der Kreisverwaltung etabliert und
bewährt hat. Die pandemiebedingte Anforderung, Kundengespräche geplant und in
einem für beide Seiten sicherem Rahmen durchzuführen, haben den
Einführungsprozess beschleunigt.
2. Welche Gründe sind dem Landkreis bekannt, weshalb in den überwiegenden
Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis das Betreten der Gebäude auch nach
Beendigung der Corona-Maßnahmen nur nach vorheriger Terminvergabe möglich ist?
Keine.
3. In welchen weiteren Behörden und Ämtern im Landkreis gilt die oben genannte
Corona-Maßnahme trotz Beendigung der Maßnahmen durch die Landesregierung
weiterhin? Welche Gründe dafür sind dem Landkreis bekannt?
Das ist dem Kreisausschuss nicht bekannt.
Die Entscheidung, ob Terminvergaben fortgeführt werden, obliegt der Organisationshoheit
der Einrichtungen. Im Übrigen waren Terminvergaben zu keiner Zeit Teil des
Maßnahmenpakets der landes- und bundesrechtlich vorgegebenen Corona-Maßnahmen.