Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Die auch in Hessen noch verbliebenen Corona-Maßnahmen wurden mit Ablauf des 07. April 2023 beendet. Der Hessische Ministerpräsident wurde in einer Pressemitteilung der Landesregierung wie folgt zitiert: „Es ist nunmehr rechtlich geboten und infektiologisch sehr gut vertretbar, auch die letzten Beschränkungen aufzuheben und zur Normalität zurückzukehren.“

Nach einer Recherche der AfD-Fraktion wurden im Landkreis Darmstadt-Dieburg bis heute nicht alle während der Corona-Pandemie eingeführten Maßnahmen beendet. Der Besuch von Behörden, insbesondere Stadt- und Gemeindeverwaltungen, ist bis auf wenige Ausnahmen nach wie vor nur mit vorheriger Terminvergabe möglich. Die Terminvergabe wurde in den meisten Fällen im Rahmen der Pandemie eingeführt.

 

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

 

1.     Welche Erkenntnisse hat die Kreisverwaltung bezüglich des aktuellen Standes der vollständigen Beendigung der Corona-Maßnahmen im Landkreis mit Ablauf des 07. April 2023?

Der Kreisausschuss kann ausschließlich für den eigenen Zuständigkeitsbereich Aussagen treffen. Hier wurden alle Schutz-/Vorsichtsmaßnahmen zur Reduzierung der Infektionsgefahr mit dem SARS-CoV2-Erreger zurückgefahren. Soweit die anfragende Fraktion auf die Beibehaltung der Terminvergaben in vielen Fachbereichen abzielt, wird darauf hingewiesen, dass sich das System der Terminvergabe (bessere Planbarkeit und Terminvorbereitung, Vermeidung unnötiger Wartezeiten usw.) bereits vor der Pandemie in der Kreisverwaltung etabliert und bewährt hat. Die pandemiebedingte Anforderung, Kundengespräche geplant und in einem für beide Seiten sicherem Rahmen durchzuführen, haben den Einführungsprozess beschleunigt.


2.     Welche Gründe sind dem Landkreis bekannt, weshalb in den überwiegenden Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis das Betreten der Gebäude auch nach Beendigung der Corona-Maßnahmen nur nach vorheriger Terminvergabe möglich ist?

Keine.


3.     In welchen weiteren Behörden und Ämtern im Landkreis gilt die oben genannte Corona-Maßnahme trotz Beendigung der Maßnahmen durch die Landesregierung weiterhin? Welche Gründe dafür sind dem Landkreis bekannt?

Das ist dem Kreisausschuss nicht bekannt. Die Entscheidung, ob Terminvergaben fortgeführt werden, obliegt der Organisationshoheit der Einrichtungen. Im Übrigen waren Terminvergaben zu keiner Zeit Teil des Maßnahmenpakets der landes- und bundesrechtlich vorgegebenen Corona-Maßnahmen.