Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

Alle kommunalen Hallenbäder sind defizitär. Laufende Kosten müssen deshalb durch die Kommunen bezuschusst werden. Zudem ist die Instandhaltung sehr teuer, Modernisierungen bzw. Sanierungen werden aufgrund knapper Mittel oft verschoben.

 

Kommunale Bäder sind ein Teil unserer öffentlichen Infrastruktur, die neben dem Erlernen des Schwimmens, der körperlichen Ertüchtigung und der Gesundheitsvorsorge auch soziale und integrative Aufgaben erfüllt. Kommunale Bäder sind die Voraussetzung für den Schwimmunterricht und damit keine vollkommen freiwillige Aufgabe der Kommunen. Das Schließen von Bädern erschwert den Schwimmunterricht (s. neuestes Beispiel Münster). Dass Kinder und Schüler*innen schwimmen lernen, ist ein öffentlicher Auftrag, den wir erfüllen wollen.

 

Der Schwimmunterricht wird vom Landkreis als Schulträger organisiert. Wo die Schulen ihren Schwimmunterricht abhalten, darauf haben die Gemeinden keinen Einfluss. Damit der Landkreis diese Aufgaben wahrnehmen kann, zahlen die Gemeinden eine Schulumlage an den Kreis.

 

Daher sollten vom Kreis Gespräche mit den Kommunen geführt werden, um die Bäder langfristig zu erhalten und einen fairen Kostenausgleich für die Nutzung der Bäder durch die Schulen sicherzustellen.

 

In ihrem Koalitionsvertrag bekennen sich SPD und CDU „zur Sicherstellung des Schulschwimmens“. „Zur Bereitstellung von Schwimmstunden sollen die betroffenen Kommunen, Betreibende und die Schwimmvereine kostendeckend entschädigt werden.“

 

Wir fragen deshalb:

 

1.     Kann das Schulschwimmen zurzeit an jeder Grund- und weiterführenden Schule sicher gestellt werden?

 

Aufgrund der Belegungspläne der Hallenbäder sind dem Schulservice die meisten Schulen bekannt, die Schulschwimmen durchführen. Es kann aber auch Schwimmunterrichte geben, die dem Schulservice nicht bekannt ist, weil z. B. ortsnahe Freibäder selbständig besucht werden.

 

Nach aktueller Kenntnis wird an nachfolgenden Schulen kein Schulschwimmen angeboten:

·         Frankensteinschule, Mühltal – Grund: kein Personal, aber Durchführung einer Schwimmwoche

·         Heuneburgschule, Fischbachtal – Grund: unbekannt

·         Lindenfeldschule, Schaafheim – führt stattdessen Schwimmwochen im Frühling/ Sommer im Freibad in Babenhausen durch.

 

Zurzeit werden 60 Schulen durch den Landkreis an Schwimmbäder befördert (bzw. 62 mit Lindenfeldschule und Frankensteinschule; Schwimmwoche).Seit dem Jahr 2022 führt die Lindenfeldschule Schaafheim deren Schwimmunterricht im Freibad des Großostheimer Freibad durch, somit außerhalb des Landkreises.

2.     Welche öffentlichen Schwimmbäder gibt es aktuell im Landkreis Darmstadt-Dieburg? Welche Bäder (bitte auch Angabe derjenigen, die außerhalb des Landkreises liegen) werden für das Schulschwimmen genutzt?

Aktuell gibt es im Landkreis 4 Hallenbäder, die genutzt werden: Dieburg, Griesheim, Groß-Zimmern und Weiterstadt sowie das Bewegungsbad in Mühltal.

Hinzu kommt die Nutzung für einzelne Schulen, die in den Sommermonaten Schwimmtage/-wochen in Freibädern durchführen, zu Freibädern wie in Schaafheim, Babenhausen oder Seeheim-Jugenheim, Mühltal und Groß-Umstadt.

Außerhalb des Landkreises findet Schwimmunterricht im Basinusbad in Bensheim statt und seit 2022 zusätzlich auch Schwimmunterricht im Großostheimer Freibad (Landkreis Aschaffenburg).

 

3.     Welchen Ausgleich (Kostenerstattung) zahlt der Kreis für das Schulschwimmen an die jeweilige Kommune bzw. den einzelnen Träger oder Betreiber des Bades aktuell? Wie hoch sind die Gesamtkosten?

 

Betreiber/Träger

Abrechnungsmodul

Einzelpreise

Preis/Jahr

*Wassersportverein Dieburg

Preis pro Bahn

35,50 € pro Bahn (Sportbecken)

71,00 € pro Bahn (Mehrzweckbecken)

 

ca. 350.000 €

 

GGEW für das Basinus-Bad in Bensheim

Preis pro Bahn

24,00 € pro Bahn

 

 

ca. 12.000 €

Stadt Griesheim

Preis pro Schüler

0,80 € pro Schüler

 

 

ca. 8.000 €

 

Stadt Weiterstadt

Preis pro Schüler

0,77 € pro Schüler

 

 

ca. 3.000 €

 

Stadt Babenhausen

Preis pro Schüler

2,40 € pro Schüler

4,00 € pro Erwachsene (Lehrer)

 

ca. 5.000 €

 

Nieder-Ramstädter-Diekonie, Bewegungsbad

Preis pro Bahn,

80,00 € pro Bahn

 

 

ca. 5.500 €

Groß-Ostheimer Freibad:

Preis pro Gruppenkarte

18,00 € pro 10-er Karte

 

 

ca. 200 €

Gesamtsumme pro Jahr:

 

 

ca. 383.700 €  

*Bemerkung zum Wassersportverein Dieburg:

Zischen dem Wassersportverein Dieburg und dem Da-Di-Werk wurde ein fester Mietzeitraum von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr vereinbart. In der Zeit findet ausschließlich Schulschwimmunterricht statt. Die Miete berechnet sich aus den Gesamtaufwendungen des WSV für den Mietzeitraum für den Betrieb des Sportbades (Betriebskosten, Schuldendienst, Rücklagenbildung) und dem Anteil der angemieteten Zeiten an der Gesamtnutzung des Sportbades. Es erfolgt jährlich eine Spitzabrechnung. Nur durch diesen Vertragsabschluss und Konditionen, konnte der Bedarf an Schwimmunterricht für Schüler abgedeckt werden.

 

Gesamtkosten ca. 383.700 €

4.     Wir bitten um einen Sachstand, welche Themen und Problemlagen die Projektgruppe „Jedes Kind soll schwimmen lernen“ zurzeit schwerpunktmäßig bearbeitet.

 

Die Aufgaben und Inhalte des Projekts „Jedes Kind soll schwimmen lernen“ werden regulär im Alltagsgeschäft des Schulservices behandelt. Die Projektgruppe tagt nicht mehr auf Verwaltungsebene.

5.     Wie hoch sind die Kosten für die Beförderung der Schülerschaft (Grund- und weiterführende Schulen) zum Schulschwimmen?

 

Rund 296.000 € im Jahr 2022

6.     Gibt es eine finanzielle Unterstützung von (Schul-)Schwimmbädern durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg über das Nutzungsentgelt für das Schulschwimmen hinaus? In welcher Form und in welchem finanziellen Umfang?

 

Es wird keine zusätzliche Unterstützung über das Nutzungsentgelt hinaus geleistet.

7.     Welche weiteren konkreten Anstrengungen für den Erhalt von (schulisch genutzten) Schwimmbädern werden vom Landkreis über die finanzielle Unterstützung wie unter Punkt 3. und Punkt 6. genannt unternommen?

 

Weitere Unterstützung wird vom Landkreis nicht getätigt.