Anfrage der Fraktion
von Bündnis 90/Die Grünen:
Alle
kommunalen Hallenbäder sind defizitär. Laufende Kosten müssen deshalb durch die
Kommunen bezuschusst werden. Zudem ist die Instandhaltung sehr teuer,
Modernisierungen bzw. Sanierungen werden aufgrund knapper Mittel oft
verschoben.
Kommunale
Bäder sind ein Teil unserer öffentlichen Infrastruktur, die neben dem Erlernen
des Schwimmens, der körperlichen Ertüchtigung und der Gesundheitsvorsorge auch
soziale und integrative Aufgaben erfüllt. Kommunale Bäder sind die
Voraussetzung für den Schwimmunterricht und damit keine vollkommen freiwillige
Aufgabe der Kommunen. Das Schließen von Bädern erschwert den Schwimmunterricht
(s. neuestes Beispiel Münster). Dass Kinder und Schüler*innen schwimmen lernen,
ist ein öffentlicher Auftrag, den wir erfüllen wollen.
Der
Schwimmunterricht wird vom Landkreis als Schulträger organisiert. Wo die
Schulen ihren Schwimmunterricht abhalten, darauf haben die Gemeinden keinen
Einfluss. Damit der Landkreis diese Aufgaben wahrnehmen kann, zahlen die
Gemeinden eine Schulumlage an den Kreis.
Daher
sollten vom Kreis Gespräche mit den Kommunen geführt werden, um die Bäder
langfristig zu erhalten und einen fairen Kostenausgleich für die Nutzung der
Bäder durch die Schulen sicherzustellen.
In
ihrem Koalitionsvertrag bekennen sich SPD und CDU „zur Sicherstellung des
Schulschwimmens“. „Zur Bereitstellung von Schwimmstunden sollen die betroffenen
Kommunen, Betreibende und die Schwimmvereine kostendeckend entschädigt werden.“
Wir
fragen deshalb:
1.
Kann
das Schulschwimmen zurzeit an jeder Grund- und weiterführenden Schule sicher
gestellt werden?
Aufgrund der
Belegungspläne der Hallenbäder sind dem Schulservice die meisten Schulen
bekannt, die Schulschwimmen durchführen. Es kann aber auch Schwimmunterrichte
geben, die dem Schulservice nicht bekannt ist, weil z. B. ortsnahe Freibäder
selbständig besucht werden.
Nach aktueller
Kenntnis wird an nachfolgenden Schulen kein Schulschwimmen angeboten:
·
Frankensteinschule,
Mühltal – Grund: kein Personal, aber Durchführung einer Schwimmwoche
·
Heuneburgschule,
Fischbachtal – Grund: unbekannt
·
Lindenfeldschule,
Schaafheim – führt stattdessen Schwimmwochen im Frühling/ Sommer im Freibad in
Babenhausen durch.
Zurzeit werden 60
Schulen durch den Landkreis an Schwimmbäder befördert (bzw. 62 mit
Lindenfeldschule und Frankensteinschule; Schwimmwoche).Seit dem Jahr 2022 führt
die Lindenfeldschule Schaafheim deren Schwimmunterricht im Freibad des
Großostheimer Freibad durch, somit außerhalb des Landkreises.
2.
Welche
öffentlichen Schwimmbäder gibt es aktuell im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Welche Bäder (bitte auch Angabe derjenigen, die außerhalb des Landkreises
liegen) werden für das Schulschwimmen genutzt?
Aktuell gibt es im
Landkreis 4 Hallenbäder, die genutzt werden: Dieburg, Griesheim, Groß-Zimmern
und Weiterstadt sowie das Bewegungsbad in Mühltal.
Hinzu kommt die
Nutzung für einzelne Schulen, die in den Sommermonaten Schwimmtage/-wochen in
Freibädern durchführen, zu Freibädern wie in Schaafheim, Babenhausen oder
Seeheim-Jugenheim, Mühltal und Groß-Umstadt.
Außerhalb des
Landkreises findet Schwimmunterricht im Basinusbad in Bensheim statt und seit
2022 zusätzlich auch Schwimmunterricht im Großostheimer Freibad (Landkreis
Aschaffenburg).
3.
Welchen
Ausgleich (Kostenerstattung) zahlt der Kreis für das Schulschwimmen an die
jeweilige Kommune bzw. den einzelnen Träger oder Betreiber des Bades aktuell?
Wie hoch sind die Gesamtkosten?
Betreiber/Träger |
Abrechnungsmodul |
Einzelpreise |
Preis/Jahr |
*Wassersportverein Dieburg |
Preis pro Bahn |
35,50 € pro Bahn (Sportbecken) 71,00 € pro Bahn (Mehrzweckbecken) |
ca. 350.000 € |
GGEW für das Basinus-Bad in Bensheim |
Preis pro Bahn |
24,00 € pro Bahn |
ca. 12.000 € |
Stadt Griesheim |
Preis pro Schüler |
0,80 € pro Schüler |
ca. 8.000 € |
Stadt Weiterstadt |
Preis pro Schüler |
0,77 € pro Schüler |
ca. 3.000 € |
Stadt Babenhausen |
Preis pro Schüler |
2,40 € pro Schüler 4,00 € pro Erwachsene (Lehrer) |
ca. 5.000 € |
Nieder-Ramstädter-Diekonie, Bewegungsbad |
Preis pro Bahn, |
80,00 € pro Bahn |
ca. 5.500 € |
Groß-Ostheimer Freibad: |
Preis pro Gruppenkarte |
18,00 € pro 10-er Karte |
ca. 200 € |
Gesamtsumme pro Jahr: |
|
|
ca. 383.700 € |
*Bemerkung zum Wassersportverein Dieburg:
Zischen dem Wassersportverein Dieburg und
dem Da-Di-Werk wurde ein fester Mietzeitraum von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
vereinbart. In der Zeit findet ausschließlich Schulschwimmunterricht statt. Die
Miete berechnet sich aus den Gesamtaufwendungen des WSV für den Mietzeitraum
für den Betrieb des Sportbades (Betriebskosten, Schuldendienst,
Rücklagenbildung) und dem Anteil der angemieteten Zeiten an der Gesamtnutzung
des Sportbades. Es erfolgt jährlich eine Spitzabrechnung. Nur durch diesen
Vertragsabschluss und Konditionen, konnte der Bedarf an Schwimmunterricht für
Schüler abgedeckt werden.
Gesamtkosten
ca. 383.700 €
4.
Wir
bitten um einen Sachstand, welche Themen und Problemlagen die Projektgruppe
„Jedes Kind soll schwimmen lernen“ zurzeit schwerpunktmäßig bearbeitet.
Die Aufgaben und
Inhalte des Projekts „Jedes Kind soll schwimmen lernen“ werden regulär im
Alltagsgeschäft des Schulservices behandelt. Die Projektgruppe tagt nicht mehr
auf Verwaltungsebene.
5.
Wie
hoch sind die Kosten für die Beförderung der Schülerschaft (Grund- und
weiterführende Schulen) zum Schulschwimmen?
Rund
296.000 € im Jahr 2022
6.
Gibt
es eine finanzielle Unterstützung von (Schul-)Schwimmbädern durch den Landkreis
Darmstadt-Dieburg über das Nutzungsentgelt für das Schulschwimmen hinaus? In
welcher Form und in welchem finanziellen Umfang?
Es
wird keine zusätzliche Unterstützung über das Nutzungsentgelt hinaus geleistet.
7.
Welche
weiteren konkreten Anstrengungen für den Erhalt von (schulisch genutzten)
Schwimmbädern werden vom Landkreis über die finanzielle Unterstützung wie unter
Punkt 3. und Punkt 6. genannt unternommen?
Weitere
Unterstützung wird vom Landkreis nicht getätigt.