Beschluss:
1. Die
in der Anlage dargestellten Ansatzänderungen für das Haushaltsjahr 2023 werden
beschlossen.
2. Die
geänderte Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für
die Jahre 2022 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
3. Die
in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit
Änderungen in den §§ 1 und 5 wird beschlossen.
4. Der
geänderte Finanzstatusbericht 2023 wird zur Kenntnis genommen.