Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Der von Bundesinnenministerin Faeser am 16. Februar 2023 veranstaltete Flüchtlingsgipfel endete erwartungsgemäß ohne handfeste Ergebnisse. So sollen Arbeitsgruppen eingesetzt werden und bspw. Fragen nach der finanziellen Belastung nach Vorschlägen dieser Arbeitsgruppen erst um die Osterzeit weiter beraten werden.

Im Vorfeld des Flüchtlingsgipfels gab es aufgrund der enormen Belastung bereits Brandbriefe aus Landkreisen deutschlandweit. Aus dem Rhein-Main-Geiet sind solche Brandbriefe aus den Landkreisen Bergstraße und Main-Taunus-Kreis öffentlich bekannt.

Im Jahr 2021 wurden 217.774 erstmalige Asylanträge von Menschen unter anderem aus Syrien, Afghanistan und der Türkei gestellt. Das ist die höchste Zahl seit der Flüchtlingskrise im Jahr 2016. Dazu kommen mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine.

Neben der finanziellen Belastung für die Landkreise stellt sich die Frage nach der Unterbringung der Menschen und weiterer Infrastruktur wie Kitaplätze, Schulplätze, medizinische Versorgung etc.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, wird auf zdf.de mit den Worten „Wir sind am Ende unserer Unterbringungsmöglichkeiten“ zitiert. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, sagte, der für die Unterbringung von Geflüchteten erforderliche Wohnraum sei begrenzt.

 

 

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

 

1.     Wie viele Flüchtlinge halten sich derzeit im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf? Bitte nach Menschen aus der Ukraine und Menschen aus anderen Staaten aufschlüsseln.

 

Die Anfrage benötigt die Konkretisierung des hier verwendeten Begriffs der Flüchtlinge. Es ist zu unterscheiden zwischen 1. Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren und somit im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 2. den Personen nach positiver Feststellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befinden sowie 3. aus der Ukraine Vertriebene, auf die die sogenannten Massenzustromrichtlinie Anwendung findet. Zu den ausreisepflichtigen Personen wird unter Frage Nr. 6 Bezug genommen.

Zusätzlich sei auf Grund der Übersichtlichkeit hingewiesen, dass eine Aufschlüsselung der individuellen Staatsangehörigkeiten lediglich auf die fünf zahlenstärksten Nationaltäten erfolgt. Die dargestellte Auswertung basiert auf den vorhandenen statistischen Zahlen zum 01.05.2023

Personen gemäß Definition Nr. 1, im laufenden Asylverfahren: Im Zuständigkeitsbereich der hiesigen Ausländerbehörde befinden sich derzeit 2.095 Personen im laufenden Asylverfahren. Die Nationalitäten schlüsseln sich wie folgt auf:

Türkei                                                                                            802

Afghanistan                                                                                  348

Irak                                                                                               171

Iran                                                                                               144

Pakistan                                                                                        110

 

Personen gemäß Definition Nr. 2, mit positiver Feststellung des BAMF, Feststellung der Rechtsstellung als Asylberechtigter, Zuerkennung des Flüchtlingsstatus bzw. subsidiären Schutzstatus oder sonstige Abschiebehindernisse und humanitäre Aufenthaltsrechte (befristete Aufenthaltstitel): 4.854 Personen

Syrien                                                                                            1.369

Afghanistan                                                                                  1.332

Türkei                                                                                               383

Eritrea                                                                                              362

Somalia                                                                                           328

 

Personen gemäß Definition Nr. 3, aus der Ukraine Vertriebenen im Sinne der Massenzustromrichtlinie: Zum 01.05.2023 befinden sich 2.849 Personen im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 AufenthG. Hierauf können sich auch sonstige Drittstaatsangehörige unter engen Voraussetzungen, z.B. Familienangehörige oder langjährig in der Ukraine aufhältige Personen, berufen:

Ukraine                                                                                         2.737

Russische Föderation                                                                        17

Türkei                                                                                                11

Georgien                                                                                           11

Armenien                                                                                          10

 

In Gemeinschaftsunterkünften lebten (Stand: 01.05.2023) 3.376 Personen mit unterschiedlichem Status. Davon 884 Personen aus der Ukraine.

 

2.     Wie viele Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge stehen dem Landkreis aktuell zur Verfügung?

 

Ca. 100 Gemeinschaftsunterkünfte (Stand März 2023).

3.     Wie hoch ist aktuell die Auslastung der unter Frage 2 erfragten Gemeinschaftsunterkünfte?

 

Zum 01.05.2023 lag sie bei 94%, wenn man die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Plätze berücksichtigt. Da kontinuierlich weitere Unterkünfte in Betrieb gehen und weitere Geflüchtete zugewiesen werden, stellt dies nur eine Momentaufnahme dar.

 

4.     Wie viele Flüchtlinge im Landkreis leben aktuell in Privatunterkünften? Bitte nach Menschen aus der Ukraine und Menschen aus anderen Staaten aufschlüsseln.

 

Die Zahl lässt sich nur für die Personen nach Definition Nr. 1 valide ermitteln. Mit Stand 01.05.2023 lebten 807 Personen in Privatunterkünften, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden.

 

5.     Welche zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten für wie viele Menschen stehen dem Landkreis bei einer möglichen weiteren Eskalation der Flüchtlingskrise aktuell noch zur Verfügung?

 

Derzeit erhält der zuständige Fachbereich immer noch Angebote von potentiellen Unterkunftsbetreibern. Verhandlungen über die Anmietung finden statt, deshalb kann eine genaue Zahl nicht genannt werden.

 

6.     Wie viele Flüchtlinge im Landkreis sind aktuell ausreisepflichtig? Bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln.

 

Die nachfolgend Benannte Anzahl der Personen mit einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) im hiesigen Zuständigkeitsbereich wird perspektivisch auf Grund des sogenannten Chancenaufenthaltsrechtes gem. § 104 AufenthG sinken. Durch den rechtlich neu formierten zulässigen Wechsel in einen humanitären und rechtmäßigen Aufenthaltstitel ist von einer Reduzierung dieses Personenkreises auszugehen.

 

Insgesamt halten sich 394 Personen im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf, die sich im Besitz einer Duldung befinden:

Türkei                                                                                                   77

Afghanistan                                                                                         48

Pakistan                                                                                               30

Irak                                                                                                      26

Syrien                                                                                                   26

7.     Wie viele zusätzliche Kita-Plätze wurden aufgrund der Flüchtlingskrise seit Beginn des Jahres 2021 im Landkreis geschaffen?

2021 wuchs die Zahl der Plätze um 1730 laut Betriebserlaubnis (BE). In der Kindertagespflege waren 158 Kindertagespflegepersonen gemeldet, die 697 Plätze vorhielten. Allerdings kam es 2021 nicht zu einem außergewöhnlich hohen Zuzug von Geflüchteten in den Landkreis. Plätze werden in den Städten und Gemeinden geschaffen, weil alle Kinder, die dort leben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, dies umfasst auch Kindertagespflegeplätze.

 

8.     Wie viele zusätzliche Grundschul-Plätze wurden aufgrund der Flüchtlingskrise seit Beginn des Jahres 2021 im Landkreis geschaffen?

 

Die Frage nach der konkreten Schaffung von Grundschulplätzen lässt sich nicht beantworten, da nie einzelne Grundschulplätze geschaffen werden, sondern immer ganze Klassen oder gar Schulen.

Der Klassenteiler in Grundschulen liegt bei 25 SuS (Schülerinnen und Schüler), wird dieser auch nur um ein Kind überschritten muss in der Regel eine weitere Klasse eingerichtet werden. In dem betreffenden Jahrgang ist dann noch Platz für 24 weitere SuS.

 

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine kamen 1303 ukrainische Geflüchtete an den Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg an (Stand 21.04.2023). Nicht alle bleiben im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Aktuell werden über 700 SuS aus der Ukraine in Intensivklassen beschult. Darüber hinaus, gibt es nach wie vor Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die aus anderen Ländern zuziehen.

Zum 21.04.2023 wurden 1323 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in 83 Intensivklassen beschult. 599 davon sind in der Primarstufe. Die Anzahl der Intensivklassen im Grundschulbereich stieg zwischen 1.11.2021 und 21.04.2023 von 13 auf 40.

 

Sind weniger als 10 Kinder nicht deutscher Herkunftssprache an einer Schule wird keine Intensivklasse, sondern ein Intensivkurs gebildet. Diese Anzahl sank im selben Zeitraum von 27 auf 21.

 

In der Regel wird ein Kind ein bis zwei Jahre in der Intensivklasse unterrichtet, ehe es in die Regelklasse übergeht. Es nimmt aber immer wieder auch in einzelnen Fächern und Stunden am Regelunterricht teil. In Intensivkursen nimmt das Kind direkt am Regelunterricht teil, besucht aber zusätzlich den Intensivkurs um Deutsch zu lernen.

Einige wenige SuS sind zum Halbjahr 2022/23 bereits in die Regelklassen übergegangen. Zum Schuljahreswechsel 2023/24 sind deutlich mehr Übergänge in die die Regelklassen zu erwarten. Dadurch kann es zu Klassenmehrbildungen an einigen Schulen kommen. Die konkrete Anzahl ist aber noch nicht abzusehen.

 

9.     Wie viele zusätzliche Kita-Plätze wurden aufgrund der Flüchtlingskrise seit Beginn des Jahres 2016 insgesamt im Landkreis geschaffen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

 

Nachfolgend die Auflistung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen. Diese stehen jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Zuwanderung von Geflüchteten, da alle Kinder versorgt werden müssen, weil sie einen Rechtsanspruch auf einen Platz haben.

 

2016: Zuwachs um 793 Plätze laut BE

2017: Zuwachs um 1026 Plätze laut BE

2018: Zuwachs um 399 Plätze laut BE

2019: Zuwachs um 568 Plätze laut BE

2020: Zuwachs um 1759 Plätze laut BE

(Hinweis: Die Darstellung des jährlichen Zuwachses orientiert sich an der in der Betriebserlaubnis (BE) festgehaltenen Anzahl an Betreuungsplätzen. Die Belegung der Plätze kann aufgrund von Integrationsmaßnahmen sowie Personalmangel von der genehmigten Anzahl abweichen. Die Errichtung und Eröffnung eines Neubaus nimmt in der Regel 2 – 3 Jahre, der Ausbau einer bestehenden Einrichtung oder der Umbau eines Gebäudes nimmt in der Regel 1 -2 Jahre in Anspruch).

 

Seit 2016 sind 181 neue Kinderbetreuungsplätze in der Kindertagespflege geschaffen worden. Dies kann jedoch nicht mit der Zuwanderung von Geflüchteten verknüpft werden, da auch mehr Kinder im Landkreis geboren wurden und alle Kinder nach §24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr haben.

 

2016: 134 Kindertagespflegepersonen und 516 Plätze laut PE

2017: 132 Kindertagespflegepersonen und 506 Plätze laut PE

2018: 152 Kindertagespflegepersonen und 653 Plätze laut PE

2019: 150 Kindertagespflegepersonen und 694 Plätze laut PE

2020: 166 Kindertagespflegepersonen und 735 Plätze laut PE

2021: 158 Kindertagespflegepersonen und 697 Plätze laut PE

(Hinweis: es werden auch die pausierenden Kindertagespflegepersonen (KTPP) in die Berechnung einbezogen und die Platzanzahl orientiert sich an der in der Pflegeerlaubnis (PE) vereinbarten Anzahl an Betreuungsplätzen. Im Schnitt betreut eine KTPP 4 Kinder).

 

10.  Wie viele zusätzliche Grundschul-Plätze wurden aufgrund der Flüchtlingskrise seit Beginn des Jahres 2016 insgesamt im Landkreis geschaffen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

 

Die Anzahl der geschaffenen Plätze kann nicht beziffert werden. Die Anzahl der Intensiv-SuS entwickelte sich aber wie folgt.

 

 

Intensivklasse

Primarstufe und Sekundarstufe I

Intensivkurs

Primarstufe

SuS

Klassen

SuS

Kurse

2017/18

430

36

190

31

2018/19

339

27

203

34

2019/20

369

30

149

27

2020/21

316

27

189

33

2021/22

537

42

160

27



11.  Wie stellt sich aktuell die finanzielle Beteiligung durch das Land Hessen und/oder den Bund zur Bewältigung der Flüchtlingskrise dar?

 

Das Land erstattet über das Landesaufnahmegesetz pro zugewiesener Person eine Kostenpauschale. Zudem stellt der Bund Sonderzahlungen für die Kosten der Unterkunft für Geflüchtete im SGBII Bezug zur Verfügung.

 

12.  Wie hoch war der finanzielle Eigenanteil des Landkreises im Rahmen der Flüchtlingskrise im Jahr 2021?

Im Laufe des Jahres 2021 wurden dem Landkreis ca. 500 Geflüchtete zugewiesen. Gemessen an den Zuweisungszahlen aus dem Jahr 2022 handelt es sich hier nicht um eine außergewöhnlich hohe Zahl. Es kann nicht von einer „Flüchtlingskrise“ gesprochen werden.

 

13.  Wie hoch war der finanzielle Eigenanteil des Landkreises im Rahmen der Flüchtlingskrise insgesamt seit dem Jahr 2016? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

Je nach Status der Geflüchteten erfolgen unterschiedliche Erstattungen durch das Land Hessen und bzw. oder den Bund. Während des laufenden Asylverfahrens werden für jede Person eine Pauschale durch das Land Hessen erstattet, die noch für zwei bis drei Jahre (nach Ablehnung des Asylverfahrens) weiter gezahlt werden. Die Pauschale deckt alle entstehenden Kosten (Regelleistung, Unterbringung, Betreuung, Krankenkosten) ab. Im Rahmen der Erstattung von Krankenkosten werden zusätzliche anfallende Kosten erstattet, wenn sich die Krankenkosten bei einer Person über 10.000 € belaufen.

Bei Geflüchteten, die bereits bei ihrer Zuweisung einen sicherten Aufenthaltsstatus haben (z.B. Kontingentflüchtlinge, Massenzustromrichtlinie), die aus diesem Grund leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, werden die Kosten für den Regelsatz und 2/3 der Kosten der Unterkunft übernommen. 1/3 der Kosten der Unterkunft fallen zu Lasten des Landkreises, allerdings wurden in den letzten Jahren weitere Mittel durch Bund und Land zur Verfügung gestellt, die zu einer 100%igen Kostenübernahme geführt haben.

In einigen wenigen Fällen fallen diese Personen in die Leistungsberechtigung nach dem SGB XII. In diesen Fällen müssen die Kosten vollständig durch den Landkreis getragen werden.

Nach einer Teilanerkennung oder bei einer Positiv-Zuweisung (Zuweisung mit gesichertem Aufenthaltsstatus) erhält der Landkreis einmal ein Integrationsgeld.

Eine valide Kosten- Einnahmegegenüberstellung ist aufgrund der Komplexität der vielfältigen Erstattungen nicht möglich. Es lässt sich aber feststellen, dass je länger Personen nicht mehr im Asylverfahren sind und noch in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, umso weniger der entstehenden Kosten werden durch Bund oder Land übernommen.