Beschluss:
1. Der Verbandsvorstand stellt den Entwurf
der Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2023 gemäß § 18 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO
fest.
Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet
folgende Festsetzungen:
a)
Keine
Veränderung der Haushaltsgesamtbeträge,
b)
Keine
Veränderung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen,
c)
Die
Erhöhung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.500.000 Euro um 1.100.000 Euro auf 2.600.000 Euro,
d)
Keine
Veränderung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite,
e)
Keine
Veränderung der Verbandsumlage.
2.
Der festgestellte Entwurf wird der
Verbandsversammlung zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.