Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

1.         Der Verbandsvorstand stellt den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2023 gemäß § 18 Abs. 1 KGG in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO fest.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)  Keine Veränderung der Haushaltsgesamtbeträge,

b)  Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

c)   Die Erhöhung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.500.000 Euro um 1.100.000 Euro auf 2.600.000 Euro,

d)  Keine Veränderung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite,

e)  Keine Veränderung der Verbandsumlage.

2.         Der festgestellte Entwurf wird der Verbandsversammlung zur Beratung und

Beschlussfassung vorgelegt.