Beschluss: Kenntnis genommen

Die Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 30.12.2022 zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 wird gemäß § 7 Abs. 2 KGG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt.