Sitzung: 13.03.2023 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: abgelehnt
Vorlage: 2564-2023/DaDi
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen
·
Den § 22 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuch 2 (SGB
II) einhalten. Die angemessenen Mieten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
allen Leistungsbeziehern ab 1.2.2023 gewähren.
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Der Satz der Vorlage 2292-2022 wie „Die
aktualisierten Richtlinien wird auf alle Fälle von Neubewilligungen und
Weiterbewilligungen sowie bei Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X in Hinblick
der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft angewandt“ ist rechtlich fraglich
und zu streichen. Dieser Satz ist zu ändern in
„Die aktualisierten Richtlinien werden in
allen Fällen sofort - für alle Bezieher/innen von Grundsicherung ohne besondere
Antragstellung gewährt.“