Anfrage der Fraktion
der FDP:
Der
Landkreis beabsichtigt zur Umsetzung der Energiewende möglichst vielen
Dachflächen
seiner
Gebäude mit Photovoltaikanlagen zu belgen.
Dazu
stellen wir folgende Fragen:
1.
Welche
Gebäude (Dachflächen) des Landkreises sind bereits mit Photovoltaikanlagen
belegt?
Welche Leistung (kWp) hat jede Anlage?
Kreiseigene Gebäude:
Aktuell gibt es nur
an der Fassade des Trakt 1 eine kleine Photovoltaikanlage. Die Leistung beträgt
weniger als 5 kW.
Schulen:
s. Tabelle
2.
Welche
weiteren Gebäude, sollen wann mit Photovoltaikanalagen mit welcher Leistung
(kWp) belegt werden?
Kreiseigene Gebäude:
Im Kreishaus
Darmstadt:
-
Trakt 5 - Neubau,
Dachfläche 2. OG
-
Trakt 1 - Flachbau,
Dachfläche
-
(Möglicherweise)
Trakt 1 Hochhaus, Fassadenfläche
-
(Möglicherweise)
Trakt 7 und Trakt 8, Dachfläche
Im
Kreishaus Dieburg:
-
Bauteil 2, 3, 4,
Dachflächen
Kreisjugendheim
Ernsthofen:
-
Für das KJH
Ernsthofen sollten ebenfalls Maßnahmen geplant werden.
Schulen:
s. Tabelle
3.
Welche
Gebäude sollen nicht mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden und warum?
Im Kreishaus
Darmstadt:
-
Trakt 2-4 und 6:
verfügt über verhältnismäßig kleine Flächen. Eine Detailprüfung steht noch aus.
Im
Kreishaus Dieburg:
-
Bauteil 1, hierbei
handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude mit Sattel- bzw. Walmdach
Schulen:
Es
handelt sich um Schulgebäude, die statisch nicht geeignet sind und die
ungenügende Flächen (zu klein,
verschattet, abgängig) haben. Beschränkend wirkt außerdem die Anlagengröße in 2
Schritten:
1.: Ab
100 KWp kann die Energie nicht problemlos eingespeist werden, sondern der
erzeugte Strom ist in eigener Verantwortung zu vermarkten. Der Aufwand ist
voraussichtlich immens und in Anbetracht der möglichen, relativ geringen
Mehrmengen unwirtschaftlich.
2.: Ab
135 KWp Anlagengröße ist zudem ein besonderes Zulassungsverfahren erforderlich,
das vergleichbar ist mit einem Bauantragsverfahren, allerdings noch
aufwändiger.
4.
Wie
soll die Finanzierung der noch nicht errichteten Anlagen erfolgen?
Kreiseigene Gebäude:
-
Trakt 5- hierbei
handelt es sich um einen Neubau, die Kosten sind in den Baukosten enthalten.
-
Es wurden für die
nächsten Jahre Haushaltsmittel für energetische Maßnahmen vorgesehen
(Bestandsumbau).
-
Förderung: Momentan
werden herkömmliche Photovoltaik-Anlagen nicht gefördert (außer
Einspeisevergütung). Über das Land Hessen besteht die Chance auf Förderung von
innovativen Konzepten. Das wird bei der weiteren Planung berücksichtigt.
Schulen:
Bei
den laufenden Hochbauprojekten werden die Anlagen aus dem jeweiligen
Projektbudget finanziert. Bei Nachrüstungen erfolgt die Finanzierung aus dem
investiven Budget „Energiesparmaßnahmen“ im Vermögensplan des Da-Di-Werk
Gebäudemanagement.