Anfrage der Fraktion der FDP:

 

Der Landkreis beabsichtigt zur Umsetzung der Energiewende möglichst vielen Dachflächen

seiner Gebäude mit Photovoltaikanlagen zu belgen.

 

Dazu stellen wir folgende Fragen:

 

1.     Welche Gebäude (Dachflächen) des Landkreises sind bereits mit Photovoltaikanlagen belegt?
Welche Leistung (kWp) hat jede Anlage?

 

Kreiseigene Gebäude:

Aktuell gibt es nur an der Fassade des Trakt 1 eine kleine Photovoltaikanlage. Die Leistung beträgt weniger als 5 kW.

 

Schulen:

s. Tabelle

 

2.     Welche weiteren Gebäude, sollen wann mit Photovoltaikanalagen mit welcher Leistung (kWp) belegt werden?

 

Kreiseigene Gebäude:

Im Kreishaus Darmstadt:

-          Trakt 5 - Neubau, Dachfläche 2. OG

-          Trakt 1 - Flachbau, Dachfläche

-          (Möglicherweise) Trakt 1 Hochhaus, Fassadenfläche

-          (Möglicherweise) Trakt 7 und Trakt 8, Dachfläche

 

Im Kreishaus Dieburg:

-          Bauteil 2, 3, 4, Dachflächen

 

Kreisjugendheim Ernsthofen:

-          Für das KJH Ernsthofen sollten ebenfalls Maßnahmen geplant werden.

 

Schulen:

s. Tabelle

 

3.     Welche Gebäude sollen nicht mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden und warum?

 

Im Kreishaus Darmstadt:

-          Trakt 2-4 und 6: verfügt über verhältnismäßig kleine Flächen. Eine Detailprüfung steht noch aus.

 

Im Kreishaus Dieburg:

-          Bauteil 1, hierbei handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude mit Sattel- bzw. Walmdach

 

Schulen:

Es handelt sich um Schulgebäude, die statisch nicht geeignet sind und die ungenügende  Flächen (zu klein, verschattet, abgängig) haben. Beschränkend wirkt außerdem die Anlagengröße in 2 Schritten:

 

1.: Ab 100 KWp kann die Energie nicht problemlos eingespeist werden, sondern der erzeugte Strom ist in eigener Verantwortung zu vermarkten. Der Aufwand ist voraussichtlich immens und in Anbetracht der möglichen, relativ geringen Mehrmengen unwirtschaftlich.

 

2.: Ab 135 KWp Anlagengröße ist zudem ein besonderes Zulassungsverfahren erforderlich, das vergleichbar ist mit einem Bauantragsverfahren, allerdings noch aufwändiger.

 

4.     Wie soll die Finanzierung der noch nicht errichteten Anlagen erfolgen?

 

Kreiseigene Gebäude:

-          Trakt 5- hierbei handelt es sich um einen Neubau, die Kosten sind in den Baukosten enthalten.

-          Es wurden für die nächsten Jahre Haushaltsmittel für energetische Maßnahmen vorgesehen (Bestandsumbau).

-          Förderung: Momentan werden herkömmliche Photovoltaik-Anlagen nicht gefördert (außer Einspeisevergütung). Über das Land Hessen besteht die Chance auf Förderung von innovativen Konzepten. Das wird bei der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Schulen:

Bei den laufenden Hochbauprojekten werden die Anlagen aus dem jeweiligen Projektbudget finanziert. Bei Nachrüstungen erfolgt die Finanzierung aus dem investiven Budget „Energiesparmaßnahmen“ im Vermögensplan des Da-Di-Werk Gebäudemanagement.