Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

Im Zusammenhang mit der Entwicklung von RP-Leitlinien zur Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzflächen in Freiflächen-Fotovoltaikanlagen stellt sich die Frage nach dem verfügbaren Agrarflächenangebot im Landkreis.

 

Die Bodenzahlen verdeutlichen die durch Bodenbeschaffenheit (Bodenarten, geologische Herkunft, Zustandsstufen) bedingten Ertragsunterschiede. Darauf aufbauend beinhalten die Ackerzahlen bzw. Grünlandzahlen durch Zu- oder Abschläge von der Bodenzahl zusätzlich dem Einfluss von Klima, Geländegestaltung u.a. auf die Ertragsbedingungen. Für die beabsichtigte Entwicklung von Leitlinien für die Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzflächen in Freiflächen-PV-Anlagen erscheint die Fokussierung auf Ackerzahlen bzw. Grünlandzahlen als angebracht.

 

1.     Wie hoch ist der Anteil landwirtschaftlicher Nutzflächen im Landkreis mit weniger als 45 Bodenpunkten?

 

Das Statistische Landesamt weist in seiner Statistik „Flächennutzung in Hessen 2021 nach der Belegenheit“ für den Landkreis Darmstadt-Dieburg landwirtschaftlich genutzte Flächen von insgesamt 28.677 ha aus. Nach dem aktuellen GIS – System des Landkreises weisen 9.038 ha eine Ackerzahl bzw. Grünlandzahl von 45 oder schlechter aus. Dieses entspricht ca. 31 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Landkreises.

2.     Wie hoch ist der Anteil landwirtschaftlicher Nutzflächen im Landkreis hiervon mit weniger als 2 Euro/m² Bodenwert?

 

Von den 9.038 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen mit <= 45 Punkte Ackerzahl bzw. Grünlandzahl befinden sich 1.020 ha in Gemarkungen mit einem Bodenrichtwert von weniger oder gleich 2 Euro/m².

 

3.     Aus welchen Landkreiskommunen liegen Anfragen zur Einrichtung von Agri-PV-Anlagen vor mit der Notwendigkeit der Flächennutzungsplan-Änderung rsp. eines Zielabweichungsverfahrens?

 

Aktuell liegen der Landwirtschaftsverwaltung aus den Kommunen des Landkreises keine laufenden Anfragen zur Errichtung von Agri-PV-Anlagen vor. Dieses trifft auch auf die Planungen von Freiflächen-PV-Anlagen zu.

 

In der regionalen Presse wurde bereits über folgende geplanten Vorhaben zu Freiflächen-PV-Anlagen berichtet:

·      PV-Anlage in Weiterstadt-Braunshardt (ca. 5,7 ha, Darmstädter Echo 21.01.2023); Nach Auskunft des Landwirtes handelt es sich nicht um eine Agri-PV-Anlage nach der Definition des Fraunhofer Instituts.

Zu nachfolgenden TöB-Verfahren zu Freiflächen-PV-Anlagen (Bebauungspläne) wurde bereits eine Stellungnahme abgegeben:

·      Modautal, Klein-Bieberau mit ca. 7 ha, davon < 3 ha Vorranggebiet Landwirtschaft und > 4 ha Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft

·      Weiterstadt - Gräfenhausen mit ca. 1,8 ha Vorranggebiet Landwirtschaft

 

Für zusätzliche bzw. aktuelle Informationen soll auf die Abteilung Regionalplanung beim Regierungspräsidium Darmstadt verwiesen werden.