Im Zusammenhang mit
der Entwicklung von RP-Leitlinien zur Umwandlung landwirtschaftlicher
Nutzflächen in Freiflächen-Fotovoltaikanlagen stellt sich die Frage nach dem
verfügbaren Agrarflächenangebot im Landkreis.
Die Bodenzahlen
verdeutlichen die durch Bodenbeschaffenheit (Bodenarten, geologische Herkunft,
Zustandsstufen) bedingten Ertragsunterschiede. Darauf aufbauend beinhalten die
Ackerzahlen bzw. Grünlandzahlen durch Zu- oder Abschläge von der Bodenzahl
zusätzlich dem Einfluss von Klima, Geländegestaltung u.a. auf die
Ertragsbedingungen. Für die beabsichtigte Entwicklung von Leitlinien für die
Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzflächen in Freiflächen-PV-Anlagen erscheint
die Fokussierung auf Ackerzahlen bzw. Grünlandzahlen als angebracht.
1.
Wie
hoch ist der Anteil landwirtschaftlicher Nutzflächen im Landkreis mit weniger
als 45 Bodenpunkten?
Das
Statistische Landesamt weist in seiner Statistik „Flächennutzung in Hessen 2021
nach der Belegenheit“ für den Landkreis Darmstadt-Dieburg landwirtschaftlich
genutzte Flächen von insgesamt 28.677 ha aus. Nach dem aktuellen GIS – System
des Landkreises weisen 9.038 ha eine Ackerzahl bzw. Grünlandzahl von 45 oder
schlechter aus. Dieses entspricht ca. 31 % der landwirtschaftlich genutzten
Flächen des Landkreises.
2.
Wie
hoch ist der Anteil landwirtschaftlicher Nutzflächen im Landkreis hiervon mit
weniger als 2 Euro/m² Bodenwert?
Von
den 9.038 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen mit <= 45 Punkte Ackerzahl
bzw. Grünlandzahl befinden sich 1.020 ha in Gemarkungen mit einem
Bodenrichtwert von weniger oder gleich 2 Euro/m².
3.
Aus
welchen Landkreiskommunen liegen Anfragen zur Einrichtung von Agri-PV-Anlagen
vor mit der Notwendigkeit der Flächennutzungsplan-Änderung rsp. eines Zielabweichungsverfahrens?
Aktuell
liegen der Landwirtschaftsverwaltung aus den Kommunen des Landkreises keine
laufenden Anfragen zur Errichtung von Agri-PV-Anlagen vor. Dieses trifft auch
auf die Planungen von Freiflächen-PV-Anlagen zu.
In der regionalen Presse wurde bereits über folgende
geplanten Vorhaben zu Freiflächen-PV-Anlagen berichtet:
· PV-Anlage in Weiterstadt-Braunshardt (ca. 5,7 ha,
Darmstädter Echo 21.01.2023); Nach Auskunft des Landwirtes handelt es sich
nicht um eine Agri-PV-Anlage nach der Definition des Fraunhofer Instituts.
Zu nachfolgenden TöB-Verfahren zu Freiflächen-PV-Anlagen
(Bebauungspläne) wurde bereits eine Stellungnahme abgegeben:
· Modautal, Klein-Bieberau mit ca. 7 ha, davon < 3 ha
Vorranggebiet Landwirtschaft und > 4 ha Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft
· Weiterstadt - Gräfenhausen mit ca. 1,8 ha Vorranggebiet
Landwirtschaft
Für zusätzliche bzw.
aktuelle Informationen soll auf die Abteilung Regionalplanung beim
Regierungspräsidium Darmstadt verwiesen werden.