Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

Der RP bittet um Stellungnahmen zur geplanten Ausweisung von Forstflächen des Landes Hessen in der Gemarkung Groß-Umstadt (Semd) zum sog. Naturschutzgebiet „Forstwald“.

 

1.     Gibt es bereits eine Stellungnahme des Landkreises zum Verordnungsentwurf?

 

Das oben genannte Vorhaben wird als TÖB 8/23 TOP 2 geführt. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme aller Fachbereiche des Landkreises endet am 30. April 2023. Die endgültige Stellungnahme des Landkreises liegt nach dieser Frist vor.

2.     Wie beurteilt der Landkreis rsp. die Planungsgesellschaft, die mit dem Umsetzung der Straßenbaumaßnahme „vierspuriger Ausbau der B45 zwischen Dieburg und Groß-Umstadt“ beauftragt ist, die mögliche Einschränkung einer Flächeninanspruchnahme östlich der vorhandenen B45-Trasse?

Das Straßenbauprojekt „vierspuriger Ausbau der B45 zwischen Dieburg und Groß-Umstadt“ ist eine Maßnahme aus dem Bundesverkehrswegeplan.
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement nimmt im Auftrag des Bundes die Aufgabe der „Baulastträgerschaft“ wahr.
Der Landkreis hat für die Leistungsphasen 1 und 2 des Straßenbauprojektes die Koordination der zu erarbeitenden Planungsleistungen und Fachbeiträge übernommen.

Hierzu findet kontinuierlich eine enge Abstimmung mit Hessen Mobil statt. Hessen Mobil wird in der Verantwortung als zuständiger Baulastträger eine Stellungnahme zum TÖB-Verfahren „Ausweisung des NSG Forstwald“ abgeben.