Anfrage der Fraktion
der FDP:
Der
RP bittet um Stellungnahmen zur geplanten Ausweisung von Forstflächen des
Landes Hessen in der Gemarkung Groß-Umstadt (Semd) zum sog. Naturschutzgebiet
„Forstwald“.
1.
Gibt
es bereits eine Stellungnahme des Landkreises zum Verordnungsentwurf?
Das oben genannte
Vorhaben wird als TÖB 8/23 TOP 2 geführt. Die Frist zur Abgabe der
Stellungnahme aller Fachbereiche des Landkreises endet am 30. April 2023. Die
endgültige Stellungnahme des Landkreises liegt nach dieser Frist vor.
2.
Wie
beurteilt der Landkreis rsp. die Planungsgesellschaft, die mit dem Umsetzung
der Straßenbaumaßnahme „vierspuriger Ausbau der B45 zwischen Dieburg und
Groß-Umstadt“ beauftragt ist, die mögliche Einschränkung einer
Flächeninanspruchnahme östlich der vorhandenen B45-Trasse?
Das
Straßenbauprojekt „vierspuriger Ausbau der B45 zwischen Dieburg und
Groß-Umstadt“ ist eine Maßnahme aus dem Bundesverkehrswegeplan.
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement nimmt im Auftrag des Bundes die
Aufgabe der „Baulastträgerschaft“ wahr.
Der Landkreis hat für die Leistungsphasen 1 und 2 des Straßenbauprojektes die
Koordination der zu erarbeitenden Planungsleistungen und Fachbeiträge
übernommen.
Hierzu findet
kontinuierlich eine enge Abstimmung mit Hessen Mobil statt. Hessen Mobil wird
in der Verantwortung als zuständiger Baulastträger eine Stellungnahme zum
TÖB-Verfahren „Ausweisung des NSG Forstwald“ abgeben.