Sitzung: 07.03.2023 Verbandsversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Zweckverband Abfall- und
Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg - ZAW - beschließt,
von der (neuen) Regelung des § 2b UStG ab dem 01.01.2023 Gebrauch zu machen.
Die Geschäftsführung wird beauftragt, den
Widerruf der Option rückwirkend zum 01.01.2023 beim Finanzamt zu veranlassen.