Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg - ZAW - beschließt, von der (neuen) Regelung des § 2b UStG ab dem 01.01.2023 Gebrauch zu machen.

 

Die Geschäftsführung wird beauftragt, den Widerruf der Option rückwirkend zum 01.01.2023 beim Finanzamt zu veranlassen.