Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen, die Satzung
des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger
wie folgt zu ändern:
§ 1 (Verdienstausfall-Entschädigung)
(1)
Ehrenamtlich Tätigen, denen
nachweisbar ein Verdienstausfall entstehen kann, wird für die Teilnahme an
Sitzungen oder sonstigen Dienstgeschäften ein Durchschnittssatz in Höhe von 5,00 Euro je Tag gewährt. Hauspersonen
wird dieser Durchschnittssatz ohne Nachweis gewährt. Als Hauspersonen im Sinne
dieser Satzung gelten nur Personen ohne eigenes Einkommen, mit einem
geringfügigen Einkommen aus stundenweiser Erwerbstätigkeit, einem Renten- oder
sonstigen Einkommen, die den ehelichen, eheähnlichen oder eigenen Hausstand
führen. Als geringfügig wird ein Betrag analog der Regelung in § 8 Absatz 1 Nr.
1 des Sozialgesetzbuches IV angesehen. Selbstständig Tätige erhalten auf Antrag
anstelle des Durchschnittssatzes eine Verdienstausfallpauschale je Stunde, die
im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt
wird. Die Verdienstausfallpauschale beträgt pro Stunde jedoch nicht mehr als 2,50 Euro.