Sitzung: 30.01.2023 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1913-2022/DaDi
Beschluss:
Die
Übertragung der Zuständigkeit der Antragsbearbeitung gemäß § 56 ff.
Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Land auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg
erfolgt zum 01.01.2023.
Der
Beauftragung des Gesundheitsamtes der Stadt Darmstadt und des Landkreises
Darmstadt-Dieburg, im Sinne der Antragsbearbeitung gemäß § 56 IfSG, wird
zugestimmt.