Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Übertragung der Zuständigkeit der Antragsbearbeitung gemäß § 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Land auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg erfolgt zum 01.01.2023.

 

Der Beauftragung des Gesundheitsamtes der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg, im Sinne der Antragsbearbeitung gemäß § 56 IfSG, wird zugestimmt.