Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen, die Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wie folgt zu ändern:

 

§ 1 (Verdienstausfall-Entschädigung)

(1)  Ehrenamtlich Tätigen, denen nachweisbar ein Verdienstausfall entstehen kann, wird für die Teilnahme an Sitzungen oder sonstigen Dienstgeschäften ein Durchschnittssatz in Höhe von 5,00 Euro je Tag gewährt. Hauspersonen wird dieser Durchschnittssatz ohne Nachweis gewährt. Als Hauspersonen im Sinne dieser Satzung gelten nur Personen ohne eigenes Einkommen, mit einem geringfügigen Einkommen aus stundenweiser Erwerbstätigkeit, einem Renten- oder sonstigen Einkommen, die den ehelichen, eheähnlichen oder eigenen Hausstand führen. Als geringfügig wird ein Betrag analog der Regelung in § 8 Absatz 1 Nr. 1 des Sozialgesetzbuches IV angesehen. Selbstständig Tätige erhalten auf Antrag anstelle des Durchschnittssatzes eine Verdienstausfallpauschale je Stunde, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird. Die Verdienstausfallpauschale beträgt pro Stunde jedoch nicht mehr als 2,50 Euro.