Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen, die Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über
die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wie folgt zu ändern:
§
1 (Verdienstausfall-Entschädigung)
(1) Ehrenamtlich
Tätigen, denen nachweisbar ein Verdienstausfall entstehen kann, wird für die
Teilnahme an Sitzungen oder sonstigen Dienstgeschäften ein Durchschnittssatz in
Höhe von 5,00 Euro je Tag gewährt.
Hauspersonen wird dieser Durchschnittssatz ohne Nachweis gewährt. Als
Hauspersonen im Sinne dieser Satzung gelten nur Personen ohne eigenes
Einkommen, mit einem geringfügigen Einkommen aus stundenweiser
Erwerbstätigkeit, einem Renten- oder sonstigen Einkommen, die den ehelichen,
eheähnlichen oder eigenen Hausstand führen. Als geringfügig wird ein Betrag
analog der Regelung in § 8 Absatz 1 Nr. 1 des Sozialgesetzbuches IV angesehen.
Selbstständig Tätige erhalten auf Antrag anstelle des Durchschnittssatzes eine
Verdienstausfallpauschale je Stunde, die im Einzelfall auf der Grundlage des
glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird. Die Verdienstausfallpauschale
beträgt pro Stunde jedoch nicht mehr als 2,50
Euro.