Anfrage der Fraktion
von FW/UWG:
Im
Dezember 2022 teilte der Landrat mit, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg die
Grenze von 300.000 Einwohnenden überschritten hat. Daraus ergeben sich
verschiedene rechtliche Folgen. Wir fragen daher den Kreisausschuss:
1.
Geht
der Kreisausschuss davon aus, dass die 300.000-Einwohnenden-Grenze dauerhaft
überschritten wird? Welche Bevölkerungsprognosen liegen vor und was sagen diese
dazu aus?
Eine Einschätzung hierzu ist dem
Kreisausschuss nicht möglich. Nach Auswertungen des Bereichs Statistik gründet
der Einwohnendenzuwachs aktuell auf durch den Angriffskrieg auf die Ukraine
ausgelösten Fluchtbewegungen. Die Prognosen der Einwohnendenzahlen deuteten
davor auf eine stagnierende, wahrscheinlich leicht rückläufige Entwicklung hin.
2.
Wie
lange muss die Einwohnendengrenze überschritten sein, damit sich rechtliche
Folgen ergeben?
Das ist pauschal nicht zu beantworten und
ggf. spezialgesetzlich geregelt.
3.
Welche
rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus konkret für
a.
den
Kreisausschuss und die hauptamtlichen Kreisbeigeordneten,
Gemäß der Verordnung über die Besoldung,
Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen
kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit vom 17.2.2014 erhöhen sich
die Dienstbezüge der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten zum 1.1.2023 (§ 1 Abs. 3
Nr. 2 KomBesDAV).
b.
den
Kreistag,
Aktuell keine Auswirkung. Relevant ist
die maßgebliche, zuletzt vor der Festlegung des Kommunalwahltermins
festgestellte Einwohnendenzahl. (§ 58 i.V.m. § 25 HKO).
c.
die
Zuweisungen finanzieller Mittel an den Landkreis z.B. durch den kommunalen
Finanzausgleich usw. und
Aktuell keine Auswirkung bekannt.
d.
in
sonstigen Rechtskreisen.
Das Wachstum bedeutet auch eine Zunahme
der schulpflichtigen Bevölkerung. So kommt es zu steigenden Aufwendungen bei
der Schülerbeförderung, in der Schulverpflegung, bei den Schulbudgets,
vermutlich auch bei den Gastschülerbeiträgen. Ein Raummehrbedarf über den
Gesamtkreis ist noch nicht abschließend ermittelt worden.
Im Bereich der VHS wird ein massiver Anstieg der Integrationskursberechtigten
erwartet – zum einen durch das Bevölkerungswachstum, zum anderen aufgrund des
gerade verabschiedeten „Chancen-Aufenthaltsrechts“.
Im Übrigen ist mit prozentual anteiligen Fallzahlsteigerungen in allen
Rechtskreisen zu rechnen.
4.
Welche
Vorkehrungen sind durch den Kreisausschuss zu treffen, um die in 3. benannten
rechtlichen Folgen der Überschreitung der Einwohnendengrenze in Kraft treten zu
lassen, in welcher Frist sind diese vorzunehmen und bis wann plant der
Kreisausschuss, diese Vorkehrungen konkret umzusetzen?
Der Kreisausschuss geht aktuell nicht
davon aus, dass hier Effekte auftreten bzw. aufgetreten sind, die nennenswerte
Herausforderungen (mit Ausnahme der Aufnahme und Unterbringung der zugewiesenen
geflüchteten Menschen) darstellen. Hierüber und den Umgang wurde und wird
laufend berichtet. Anpassungen erfolgten bereits im Rahmen des normalen
Dienstbetriebs und werden erfolgen, soweit weiterer Bedarf zur Nachsteuerung
erkannt wird.