Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von FW/UWG:

 

Im Dezember 2022 teilte der Landrat mit, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg die Grenze von 300.000 Einwohnenden überschritten hat. Daraus ergeben sich verschiedene rechtliche Folgen. Wir fragen daher den Kreisausschuss:

 

1.     Geht der Kreisausschuss davon aus, dass die 300.000-Einwohnenden-Grenze dauerhaft überschritten wird? Welche Bevölkerungsprognosen liegen vor und was sagen diese dazu aus?

Eine Einschätzung hierzu ist dem Kreisausschuss nicht möglich. Nach Auswertungen des Bereichs Statistik gründet der Einwohnendenzuwachs aktuell auf durch den Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegungen. Die Prognosen der Einwohnendenzahlen deuteten davor auf eine stagnierende, wahrscheinlich leicht rückläufige Entwicklung hin.

2.     Wie lange muss die Einwohnendengrenze überschritten sein, damit sich rechtliche Folgen ergeben?

Das ist pauschal nicht zu beantworten und ggf. spezialgesetzlich geregelt.

3.     Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus konkret für

a.     den Kreisausschuss und die hauptamtlichen Kreisbeigeordneten,

Gemäß der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit vom 17.2.2014 erhöhen sich die Dienstbezüge der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten zum 1.1.2023 (§ 1 Abs. 3 Nr. 2  KomBesDAV).

b.    den Kreistag,

Aktuell keine Auswirkung. Relevant ist die maßgebliche, zuletzt vor der Festlegung des Kommunalwahltermins festgestellte Einwohnendenzahl. (§ 58 i.V.m. § 25 HKO).

c.     die Zuweisungen finanzieller Mittel an den Landkreis z.B. durch den kommunalen Finanzausgleich usw. und

Aktuell keine Auswirkung bekannt.

d.    in sonstigen Rechtskreisen.

Das Wachstum bedeutet auch eine Zunahme der schulpflichtigen Bevölkerung. So kommt es zu steigenden Aufwendungen bei der Schülerbeförderung, in der Schulverpflegung, bei den Schulbudgets, vermutlich auch bei den Gastschülerbeiträgen. Ein Raummehrbedarf über den Gesamtkreis ist noch nicht abschließend ermittelt worden.

Im Bereich der VHS wird ein massiver Anstieg der Integrationskursberechtigten erwartet – zum einen durch das Bevölkerungswachstum, zum anderen aufgrund des gerade verabschiedeten „Chancen-Aufenthaltsrechts“.

Im Übrigen ist mit prozentual anteiligen Fallzahlsteigerungen in allen Rechtskreisen zu rechnen.


4.     Welche Vorkehrungen sind durch den Kreisausschuss zu treffen, um die in 3. benannten rechtlichen Folgen der Überschreitung der Einwohnendengrenze in Kraft treten zu lassen, in welcher Frist sind diese vorzunehmen und bis wann plant der Kreisausschuss, diese Vorkehrungen konkret umzusetzen?

Der Kreisausschuss geht aktuell nicht davon aus, dass hier Effekte auftreten bzw. aufgetreten sind, die nennenswerte Herausforderungen (mit Ausnahme der Aufnahme und Unterbringung der zugewiesenen geflüchteten Menschen) darstellen. Hierüber und den Umgang wurde und wird laufend berichtet. Anpassungen erfolgten bereits im Rahmen des normalen Dienstbetriebs und werden erfolgen, soweit weiterer Bedarf zur Nachsteuerung erkannt wird.