Beschluss:
1.
Das
„Mittelfrist KASH“ der kreisangehörigen Kommunen wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die
in der Anlage dargestellten Ansatzänderungen für das Haushaltsjahr 2023 werden
beschlossen.
3.
Die
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird beschlossen.
4.
Die
Fortschreibung des Investitionsprogramms für die Jahre 2022 bis 2026 wird
beschlossen.
5.
Die
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre
2022 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
6.
Der
geänderte Stellenplan 2023 wird zur Kenntnis genommen.
7.
Die
in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird
beschlossen.
8.
Der
Finanzstatusbericht 2023 wird zur Kenntnis genommen.