Nachtrag: 06.12.2006

Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordneter Schöbel teilt mit, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbands Jugend-, Drogenberatung und Drogenhilfe am 5.12.2006 der Auflösung des Zweckverbands zugestimmt hat.

 

Er gibt weiterhin zur Kenntnis, dass dabei auch Änderungen an zwei Verträgen beschlossen wurden, die in der jetzt geänderten Fassung durch den Kreistag abschließend zu beschließen sind.

 

  • Anlage 4 „Kooperationsvereinbarung“
    • § 2 Abs. 2 Satz 2: Der Begriff „ZSP“ ist zu ersetzen durch den Begriff „DW“ (redaktioneller Fehler).
    • § 4 Abs. 1 Unterabsatz 2: Satz 3 wird zu Satz 2, die anderen Sätzen verschieben sich entsprechend (Klarstellung, keine inhaltliche Änderung).

 

  • Anlage 8 „Änderungsvertrag Caritas“
    • § 3 Abs. 1 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:
      Der Träger hat die Beschäftigten für die Aufgaben der Drogenberatung einzusetzen. Innerhalb des Suchthilfezentrums/Drogenberatung sind konzeptionelle Weiterentwicklungen erforderlich. In diesem Rahmen hat der Träger die Befugnis, das Direktionsrecht auszuüben.“

 

Zum weiteren Verfahren teilt Kreisbeigeordneter Schöbel mit, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt im Februar 2007 über die Auflösung beraten wird und sodann dem Regierungspräsidenten die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung und Auflösung des Zweckverbands vorgelegt werden.