Nachtrag: 06.12.2006

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

In den Wirtschaftsplänen sind zukünftig alle schulspezifischen Aufwendungen, auch die

Personal-, Energie- und Investitionskosten den nach der gesetzlichen Regelung der Gemeindehaushaltsvorordnung (GemHVO) vorgegebenen Produktbereichen zuzuweisen.