Nachtrag: 04.12.2006

Beschluss: Kenntnis genommen

Beantwortung der Fragen zum Wirtschaftsplan 2007:

 

·        Schülerbeförderungskosten

Der Landkreis DA/DI wird keinen Elternteil an den Schülerbeförderungskosten /&116 Abs.11 Hess. Schulg.) erheben.

 

1.

Welche Voraussetzungen müssen für Schüler/ innen bzw. deren Eltern erfüllt sein um in den Genuss des kostenlosen MobiTicks zu kommen ?

Die Übernahme von Schülerbeförderungskosten (Schübeko) ist in § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt. Der Träger der Schübeko erstattet bis zur Jahrgangsstufe 10,  für den Besuch der Grundstufe der Berufsschule, das erste Jahr der besonderen Bildungsgänge, BVJ und BGJ Fahrtkosten zur zuständigen nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges. Zumutbar ist eine Wegstrecke für Grundschüler/innen von 2 km und für Schüler/innen der Sekundarstufe I von 3 km. Vorrangig sind öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Die Erstattung muss bis zum 31.12. des Jahres beantragt werden, indem das Schuljahr endet.

 

2.

Welcher Kreis von Schüler/innen profitiert durch ein kostenloses MobiTick von den Schullenkungsmaßnahmen (z.B. Eppertshausen-Münster) durch Schulorganisationsänderungen ?

Es gelten die unter Zf. 1 genannten Bestimmungen des HSchG.  Schülerinnen und Schüler der Gemeinden Münster und Eppertshausen haben danach grundsätzlich Anspruch auf Fahrkostenerstattung.

 

3.

Liegen verlässliche Zahlen der Kinder bzw. Eltern vor, die für die Kosten des MobiTick ohne Kostenerstattung aufkommen müssen ?

Nein.

 

4.

Wie hoch war der Betrag, der für Schulbeförderungskosten im Haushalt 2006 budgetiert wurde ? (Wo finden wir diesen Betrag im WP 2007 ?)

Die Schülerbeförderungskosten betrugen in 2006 3.764.000 Euro und waren unter dem Produkt P340-903 in der KOG 78 enthalten.

 

5.

Wie ist der vergleichbar budgetierte Betrag im Wirtschaftsplan 2007 ersichtlich ?

Der Ansatz für 2007 beträgt 3.812.100 Euro und steht unter P340-914, KOG 78. Die Haushaltsgliederung hat sich in diesem Bereich von 2006 nach 2007 geändert.

 

 

·        Int. Schule Seeheim-Jugenheim

Wir bitten um Beantwortung u.a. Fragen zu dem Thema „Int. Schule Seeheim-Jugenheim“:

 

1.

Mit welchen Beträgen beteiligt sich der Landkreis Darmstadt/Dieburg 2007 an der Förderung
-    der internationalen Schule in Seeheim Jugenheim
-    des internationale Kindergartens (Prescholl)

Die Internationale Schule ist ein Schulzweig der Gesamtschule Schuldorf Bergstrasse. Das Budget ist im Gesamtbudget des Schuldorfes (Kostenstelle 341086) enthalten.

Für den Internationalen Kindergarten werden nur Mitgliedsbeiträge an den Förderverein in Höhe von 500 € jährlich bezahlt (P340-916; KOG 69).

 

2.

An welcher Stelle des WP 2007 finden wir hier diese Kosten ?

Siehe Zf. 1.

 

3.

Welche Aufwendungen standen hier 2006 gegenüber ?

Schulbudget internationale Schule Ergebnishaushalt 1.300 Euro und Investitionsplan 3.000 Euro (Kostenstelle 341059). Mitgliedsbeitrag an den Förderverein internationaler Kindergarten analog 2007.

 

4.

Gibt es u,U. neben den investiven Kosten (Turnhallen, Gebäude) noch personelle Kosten (Hausmeister, Sekretärinnen etc), mit denen der Landkreis DA/DI hier an der Förderung dieser Schule beteiligt ist ?

Der Landkreis kommt wie für die anderen in seiner Trägerschaft befindlichen Schulen für die Betriebskosten auf.

 

 

·        Seniorendienstleistungs GmbH

Die finanziellen Probleme bei der Seniorendienstleistungs GmbH sind hinreichend bekannt. Hierzu stellen wir u.a. Fragen :

 

1.

Mit welchen Summen beteiligt sich der Landkreis DA/DI an den Gesamtkosten der Senio GmbH im Jahr 2007 und Jahr 2006 ?

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird seinen satzungsmäßigen Umlageanteil an den Senio-Verband entrichten. Dieser beträgt lt. WP in 2007 210.000 € und in 2006 145.000 € zzgl. je 2.500 € Investitionszuweisung und ist unter dem Produkt P203-907, KOG 79 veranschlagt.

 

2.

Kann man u.U. diese Beträge aufgliedern in

-    investive Maßnahmen

-    Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebes

-    Maßnahmen zum Defizitausgleich der angespannten Liquiditätslage ?

-    (Um evtl. Seitenangabe im WP 2007 wird gebeten)

Sowohl die Höhe als auch die Verwendung im Einzelnen ergeben sich  unmittelbar aus dem Senio-Wirtschaftsplan bzw. den entsprechenden Nachträgen.

 

 

·        Schulen

Fragen zur Situation der Schulen im Landkreis DA/DI

 

1.

Liegen Erkenntnisse über energiesparende bauliche Maßnahmen (z.B. Isolierungsmaßnahmen, Doppelglasbefensterung u.ä.) an den Schulen im Kreis DA/DI ?

Die Abteilung Hochbau/Bauunterhaltung hat langjährige Erfahrungen in der Durchführung

von energiesparenden Maßnahmen an Schulen. Die einzelnen Maßnahmen werden in den DA-DI-Management-Berichten dokumentiert.

 

2.

Welche entsprechenden Baumaßnahmen wurden 2006 realisiert und welche sind hier im Jahr 2007 vorgesehen ?

Im Jahr 2006 wurden im Bereich der Fassadensanierung (Wärmedämmung mit Fenster-erneuerung) an den nachfolgenden Schulen größere Maßnahmen der Energieeinsparung

In Auftrag gegeben:

Albert-Schweitzer-Schule, Groß-Zimmern (3. BA)

G.-Chr.-Lichtenbergschule, Ober-Ramstadt

Gustav-Heinemann-Schule, Dieburg

 

3.

Welche diesbezügliche Maßnahmen sind hier im WP 2007 für vorgesehen. (Bitte entsprechende Seiten im WP 2007 angeben ?)

Im Jahr 2007 ist beabsichtigt im Bereich der Fassadensanierung (Wärmedämmung und Fenstererneuerung) an den nachfolgenden Schulen Maßnahmen der Energieeinsparung durchzuführen:

Albert-Schweitzer-Schule, Groß-Zimmern (4. BA)

Landrat-Gruber-Schule, Dieburg

Die Ansätze finden sich, je nachdem, ob Aufwand oder investiv, auf den Seiten 119 und 315.

 

 

·        Jugendamt
Ein Bericht in der FAZ vom 29.10.2007 berichtet über besorgniserregende Zustände und 2 nicht besetzten Stellen im Jugendamt Darmstadt/Dieburg:

 

1.

Ist diese Feststellung der FAZ richtig ? Gem. Stellenplan WP 2007 ist nur die Streichung einer halben Stelle ersichtlich ?

Der angesprochene Artikel  ist überschrieben mit „Bittere Zeiten im Jugendamt“ und in dieser Form generalisierend und nicht allein auf unser Jugendamt bezogen zu verstehen.

Es ist zutreffend, dass derzeit zwei Stellen (in Darmstadt) unbesetzt sind.

 

2.

Handelt es sich bei den u.U. nicht besetzen  Stellen um kurzfristige Nichtbesetzung oder um Mitarbeiter/innen  die in ihrer Altersteilzeit sich befinden ?

Zum 01.12.2006 erfolgte die Wiederbesetzung einer Stelle. Eine Wiederbesetzung der zweiten Stelle erfolgt nach Aufhebung der Wiederbesetzungssperre durch die  Aufsichtsbehörde.