Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Im Zuge der Übertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben und des Betriebsübergangs nach § 613a BGB des Da-Di-Werks Betriebszweig Umweltmanagement an den Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) wird das gesamte, dem ZAW in der Spaltungsbilanz zugeordnete Betriebsvermögen des Da-Di-Werkes (bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen, Geschäftsstelle Messel, Kompostierungsanlagen und zugehörige Ausgleichsflächen sowie betriebliche Ausstattung, Maschinen, Geräte etc.) zum Bilanzstichtag 31.12.2022 vom ZAW erworben.

 

Im Kauf enthalten sind folgende Grundstücke:

 

a)      das im Grundbuch von Alsbach Blatt 2469
im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 38 näher bezeichnete Grundstück,

 

b)      das im Grundbuch von Eich Blatt 504
im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 14 näher bezeichnete Grundstück,

 

c)      die im Grundbuch von Eschollbrücken Blatt 1777
im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 13, 15, 16, 17, 43, 44 und 45 näher bezeichnete Grundstücke,

 

d)     den im Grundbuch von Messel Blatt 3214 näher bezeichneten Grundbesitz,

 

e)      den im Grundbuch von Weiterstadt Blatt 6672 näher bezeichneten Grundbesitz,

 

f)       das im Grundbuch von Wembach Blatt 777
im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 10 näher bezeichnete Grundstück,

 

g)      den im Grundbuch von Semd Blatt 2291,
im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 5, 6, und 7 näher bezeichneten Grundbesitz,

 

h)      h) das im Grundbuch von Reinheim Blatt 3532
im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 36 näher bezeichnete Grundstück,

 

i)        das Erbbaugrundbuch von Semd Blatt 2831.

 

Dem öffentlich-rechtlichen Aufgabenübertragungsvertrag mit Kauf eines Betriebsteils vom 25.10.2022 über das bewegliche und unbewegliche Anlagevermögen des Da-Di-Werkes - Betriebszweig Umweltmanagement und der dort festgelegten Ermittlung des Kaufpreises nach dem in der Begründung dargestellten Schema der Spaltungsbilanz, den Bewertungsmethoden und den Bilanzwerten zum 31.12.2022 und dem sich daraus ergebenden Kaufpreis wird zugestimmt.

 

Die Kaufpreiszahlung wird mit zwei Zahlungen abgegolten. Eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 16 Mio. € erfolgt Ende 2022. Die Spitzabrechnung erfolgt 10 Tage nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2022 des Da-Di-Werks durch den Kreistag. Damit erfolgt die genaue Festlegung des Kaufpreises.