Nachtrag: 28.10.2004

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

  1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gründet zur Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß SGB II einen Eigenbetrieb.

 

  1. Der als Anlage beigefügten Satzung mit der vorstehenden Änderung des § 2 der Eigenbetriebssatzung („Name des Eigenbetriebs“) für diesen Eigenbetrieb wird zugestimmt.

 

  1. Die gemäß § 7 Abs. 1 der Eigenbetriebssatzung durch den Kreistag zu wählenden Mitglieder werden auf Grundlage eines gemeinsamen Wahlvorschlages alle im Kreistag vertretenen Fraktionen gewählt. Der gemeinsame Wahlvorschlag sieht je Fraktion ein Mitglied vor. Scheidet ein Mitglied aus, rückt ein Mitglied der gleichen Fraktion nach.

 

Die Beteiligung der Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.