Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas teilt mit,

 

dass die Regierungspräsidentin die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Verfügung vom 28.09.2022 genehmigt hat.

 

Die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2023 wurde zunächst zurückgestellt.

 

Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.