Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Die sich in den letzten Jahren aufgrund falscher Entscheidungen im Rahmen der sogenannten „Energiewende“ aufgebaute Energiekrise spitzt sich unter dem Einfluss des Russland-Ukraine-Konflikts auch in Deutschland weiter zu. Immer neue Entlastungspakete der Bundesregierung können nicht mehr darüber hinwegtäuschen, dass dadurch die verfügbare Energiemenge nicht steigt.

 

Konsequenterweise wird das Thema „Blackout-Gefahr“ in den Medien zunehmend präsenter. Experten und Politik schließen das Szenario eines länger andauernden Blackouts nicht vollständig aus.

 

Im Zeitraum September bis Anfang Oktober 2022 wurden durch das ARD-Politikmagazin Report Mainz bundesweit über 400 Landkreise und kreisfreie Städte nach ihrer Vorbereitung auf einen längeren Stromausfall befragt. Rund 200 Landkreise und kreisfreie Städte nahmen an der Umfrage teil.

 

Die Frage: „Gibt es in Ihrer Verwaltung einen Einsatzplan Strom-ausfall, auf den im Notfall alle Beteiligten unmittelbar zugreifen könnten?“, wurde von 101 Kommunen mit, „Nein“ beantwortet. Auf die Frage, ob es im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Kreises oder der Stadt Notbrunnen gibt, antworten 78 Kommunen mit „Nein“.

 

Quelle: Keine Notfallpläne für Blackouts: Viele Kommunen sind nicht auf längere Stromausfälle vorbereitet (tagesspiegel.de)

 

Gemäß § 25 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind die Landräte in den Landkreisen und die Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten als untere Katastrophenschutzbehörde bestimmt, die Regierungspräsidien als obere Katastrophenschutz-behörde.

 

In diesem Zusammenhang nehmen wir auch nochmals Bezug auf unsere Anfrage 1012-2022/DaDi und ihre Beantwortung durch den Kreisausschuss.

 

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

 

Vorweg ist festzustellen, dass die nachstehenden Fragestellungen zum Katastrophenschutz zu den dem Landrat zugewiesenen Auftragsangelegenheiten gehören (§ 25 (3) HBKG).

Hierzu stellt § 29 (2) Satz 1 HKO klar: „Der Kreistag überwacht die gesamte Verwaltung des Landkreises, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2, und die Geschäftsführung des Kreisausschusses, insbesondere die Verwendung der

Kreiseinnahmen.“

Ziel des Landrates als Katastrophenschutzbehörde ist es jedoch auch, unter Zurückstellung von Zuständigkeitsfragen, zu einer guten, im gesamten Landkreis vergleichbaren Vorbereitung der verschiedenen Ebenen auf denkbare Szenarien von Mangellagen beizutragen und hinzuwirken.

Daher erfolgt ausnahmsweise eine Weitergabe der durch den Landrat dem Kreisausschuss als vom Kreistag angefragten Behörde übermittelten Antworten; auch wenn kein Überwachungs- und Fragerecht besteht.

 

1.      Wurde der Landkreis Darmstadt-Dieburg vom Politikmagazin Report Mainz, im Rahmen der oben genannten Umfrage, angefragt?

Nein, eine Anfrage hierzu lag nicht vor.

 

2.      Hat der Landkreis an der unter Frage 1 erfragten Umfrage teilgenommen?

a)      Falls ja, wo können die Antworten eingesehen werden?

b)      Falls nein, warum nicht?

siehe Antwort unter 1.

 

3.      Welche neuen Erkenntnisse gibt es bei der unteren Katastrophenschutzbehörde hinsichtlich existierender Notbrunnen im Landkreis seit Beantwortung unserer o.g. Anfrage?

Hierzu liegen keine neuen Erkenntnisse gegenüber der Anfrage 1012-2022/DaDi vor. Es wurden im Rahmen der Maßnahmenplanung und Einsatzvorbereitung zum Ausfall von kritischer Infrastruktur Gespräche mit allen im Landkreis tätigen Wasserversorgern geführt und die beiderseits vorhandenen Planungen abgestimmt.

 

4.      Wurden die Informationen bezüglich Notbrunnen, die gemäß Beantwortung unserer o.g. Anfrage im Zuständigkeitsbereich der Wasserversorger liegt, zwischenzeitlich konsolidiert?

a)      Falls ja, mit welchem Ergebnis?

siehe 3.

b)      Falls nein, warum nicht?

siehe 3.

 

5.      Sind die Kapazitäten der im Landkreis befindlichen Notbrunnen für die Bevölkerung ausreichend?

siehe 3.

 

6.      Auf welche Weise wird die Bevölkerung im konkreten Katastrophenfall (länger andauernder Blackout) über die dann ergriffenen Maßnahmen des Landkreises sowie der Rettungsdienste informiert?

Im Rahmen der vorbereiteten Planungen erfolgten hierzu unter Federführung der Kreisverwaltung Abstimmungsgespräche mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Umsetzung einer Notkommunikation. Die Information der Bevölkerung erfolgt unter Nutzung der bekannten Medien zur Information und Warnung der Bevölkerung.