Anfrage der
Fraktion der AfD:
Die sich in den letzten Jahren aufgrund falscher Entscheidungen im Rahmen der sogenannten „Energiewende“ aufgebaute Energiekrise spitzt sich unter dem Einfluss des Russland-Ukraine-Konflikts auch in Deutschland weiter zu. Immer neue Entlastungspakete der Bundesregierung können nicht mehr darüber hinwegtäuschen, dass dadurch die verfügbare Energiemenge nicht steigt.
Konsequenterweise wird das Thema „Blackout-Gefahr“ in den Medien zunehmend präsenter. Experten und Politik schließen das Szenario eines länger andauernden Blackouts nicht vollständig aus.
Im Zeitraum September bis Anfang Oktober 2022 wurden durch das ARD-Politikmagazin Report Mainz bundesweit über 400 Landkreise und kreisfreie Städte nach ihrer Vorbereitung auf einen längeren Stromausfall befragt. Rund 200 Landkreise und kreisfreie Städte nahmen an der Umfrage teil.
Die Frage: „Gibt es in Ihrer Verwaltung einen Einsatzplan Strom-ausfall, auf den im Notfall alle Beteiligten unmittelbar zugreifen könnten?“, wurde von 101 Kommunen mit, „Nein“ beantwortet. Auf die Frage, ob es im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Kreises oder der Stadt Notbrunnen gibt, antworten 78 Kommunen mit „Nein“.
Quelle: Keine Notfallpläne für Blackouts: Viele Kommunen sind nicht auf längere Stromausfälle vorbereitet (tagesspiegel.de)
Gemäß § 25 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind die Landräte in den Landkreisen und die Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten als untere Katastrophenschutzbehörde bestimmt, die Regierungspräsidien als obere Katastrophenschutz-behörde.
In diesem Zusammenhang nehmen wir auch nochmals Bezug auf unsere Anfrage 1012-2022/DaDi und ihre Beantwortung durch den Kreisausschuss.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
Vorweg ist festzustellen, dass die nachstehenden
Fragestellungen zum Katastrophenschutz zu den dem Landrat zugewiesenen
Auftragsangelegenheiten gehören (§ 25 (3) HBKG).
Hierzu stellt § 29 (2) Satz 1 HKO klar: „Der
Kreistag überwacht die gesamte Verwaltung des Landkreises, mit Ausnahme der
Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2, und die
Geschäftsführung des Kreisausschusses, insbesondere die Verwendung der
Kreiseinnahmen.“
Ziel des Landrates als Katastrophenschutzbehörde
ist es jedoch auch, unter Zurückstellung von Zuständigkeitsfragen, zu einer
guten, im gesamten Landkreis vergleichbaren Vorbereitung der verschiedenen
Ebenen auf denkbare Szenarien von Mangellagen beizutragen und hinzuwirken.
Daher erfolgt ausnahmsweise eine Weitergabe der durch den Landrat dem Kreisausschuss als vom Kreistag angefragten Behörde übermittelten Antworten; auch wenn kein Überwachungs- und Fragerecht besteht.
1.
Wurde der Landkreis Darmstadt-Dieburg vom
Politikmagazin Report Mainz, im Rahmen der oben genannten Umfrage, angefragt?
Nein, eine
Anfrage hierzu lag nicht vor.
2.
Hat der Landkreis an der unter Frage 1 erfragten
Umfrage teilgenommen?
a)
Falls ja, wo können die Antworten eingesehen werden?
b) Falls
nein, warum nicht?
siehe Antwort
unter 1.
3.
Welche neuen Erkenntnisse gibt es bei der unteren
Katastrophenschutzbehörde hinsichtlich existierender Notbrunnen im Landkreis
seit Beantwortung unserer o.g. Anfrage?
Hierzu liegen
keine neuen Erkenntnisse gegenüber der Anfrage 1012-2022/DaDi vor. Es wurden im
Rahmen der Maßnahmenplanung und Einsatzvorbereitung zum Ausfall von kritischer
Infrastruktur Gespräche mit allen im Landkreis tätigen Wasserversorgern geführt
und die beiderseits vorhandenen Planungen abgestimmt.
4.
Wurden die Informationen bezüglich Notbrunnen, die
gemäß Beantwortung unserer o.g. Anfrage im Zuständigkeitsbereich der
Wasserversorger liegt, zwischenzeitlich konsolidiert?
a)
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
siehe 3.
b)
Falls nein, warum nicht?
siehe 3.
5.
Sind die Kapazitäten der im Landkreis befindlichen
Notbrunnen für die Bevölkerung ausreichend?
siehe 3.
6.
Auf welche Weise wird die Bevölkerung im konkreten
Katastrophenfall (länger andauernder Blackout) über die dann ergriffenen
Maßnahmen des Landkreises sowie der Rettungsdienste informiert?
Im Rahmen der vorbereiteten Planungen erfolgten hierzu unter
Federführung der Kreisverwaltung Abstimmungsgespräche mit den kreisangehörigen Städten
und Gemeinden zur Umsetzung einer Notkommunikation. Die Information der
Bevölkerung erfolgt unter Nutzung der bekannten Medien zur Information und
Warnung der Bevölkerung.