Anfrage der
Fraktion von FW/UWG:
Die Betreuung DaDi gGmbH ist für die Förderung der Erziehung, sowie der Jugendhilfe durch Schaffung und Unterstützung von Angeboten zur Förderung von Kindern in den Schulen des Landkreises zuständig. Sie verantwortet die finanzielle und administrative Abwicklung des „Paktes für den Nachmittag“, an dem zurzeit 55 Grundschulen teilnehmen.
Träger des „Paktes für den Nachmittag“ ist wesentlich die DaDi gGmbH und wird von den folgenden Organisationen unterstützt:
· AWO
· ASB
· Die Villa
· Malteser
· SKA
· Stadt Weiterstadt
Die aktuelle Betreuungssituation im „Pakt für den Nachmittag“ an den Grundschulen im Landkreis Darmstadt Dieburg veranlasst uns zur folgenden Anfrage.
1. Durch welche Maßnahmen wird die Umsetzung des
pädagogischen Konzeptes als zentrale Vorgabe bezüglich:
Grundlage der konzeptionellen Arbeit liefert die Rahmenvereinbarung
zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Staatliche Schulamt Darmstadt und
dem Schulträger dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die dort benannten Faktoren
werden seit Beginn der Pilotphase 2015/2016 in einer Arbeitsgruppe, die aus
Vertretern der Träger, Schulleitungen und Fachbereichsleitungen des staatlichen
Schulamts und Vertretern des Schulträgers besteht, regelmäßig evaluiert.
Jede Schule arbeitet ein individuelles pädagogisches Konzept im Rahmen
der Vereinbarung aus. Hierzu muss jährlich neben dem rechnerischen
Verwendungsnachweis auch ein sachlicher an das Staatliche Schulamt und die
Betreuung DaDi gGmbH abgegeben werden.
a) Einsatz
von pädagogisch qualifizierten Fachkräften
Der Einsatz von pädagogischen und nichtpädagogischen Kräften ist dort
festgelegt genauso wie die Gruppenschlüssel. Bitte beachten Sie jedoch, dass
die Gruppengröße in den meist offenen Betreuungssystemen eine rein rechnerische
Größe ist, das heißt, die Kinder sind nicht immer einer festen Gruppe
zugeordnet.
b) Nachqualifizierung
der eingesetzten Fachkräfte bei Bedarf
Alle nichtpädagogischen Fachkräfte werden
seit 2018 im Rahmen eines neunmonatigen Zertifizierungslehrgangs im Pakt für
den Nachmittag geschult.
c) Qualifizierung
der Fachkräfte hinsichtlich der Betreuung von Kindern mit einem Handicap
Die Qualifizierung von Fachkräften
hinsichtlich der Betreuung von Kindern mit Handicap gibt es derzeit noch nicht.
d) Gruppengrößen
Die Gruppengrößen liegen rechnerisch
zwischen 22 und 25 Schüler und Schülerinnen.
e) Betreuungsstundenausfälle
Lediglich bei hohem Krankenstand können zeitweise bestimmte
Betreuungsgruppen, meist sind dies die Kinder der dritten und vierten Klassen,
nicht vollumfänglich betreut werden. Eine Notbetreuung für die Familien, die
keine sonstige Betreuungsmöglichkeit haben ist in dem meisten Fällen
gewährleistet.
Bei Schulschließungen z.B. bei Sturmwarnung kann auch keine Betreuung
stattfinden.
f) Feedbackrunden
aus der Elternschaft
In jeder Grundschule, die im Pakt für den Nachmittag teilnimmt, gibt es
eine Pakt-AG, die sich aus allen betreffenden Personengruppen, auch
Elternvertretungen, zusammensetzt.
sichergestellt?
2. Angaben zur Betreuungssituation an den 61
Grundschulen?
Dabei ist bitte tabellarisch anzugeben:
a) Name der Schule
b) Träger der Betreuung
c) Anzahl der zu betreuenden Kinder
d) Gruppengröße und Anzahl der Gruppen
e) Anzahl der Betreuungspersonen
f) Betreuungskosten pro Kind
siehe Anlagen
3. Gibt es Hinweise auf unterschiedliche
Betreuungsstandards (PfdN) in den Grundschulen? Welche Maßnahmen werden
ergriffen, um diese auszugleichen?
Natürlich gibt
es an den Schulen unterschiedliches Ganztagsniveau. Das liegt zum einen an der
Dauer in der sich die Schule im Angebot befindet, zum anderen in wie weit das multiprofessionelle
Team als ein Solches schon gefunden hat und auch am Verständnis der Eltern
bezüglich der Lernzeiten. Denn wichtig ist, wir sprechen zwar von Betreuung,
jedoch ist der Pakt für den Nachmittag als schulisches Angebot gedacht, welches
Schule und Betreuung verzahnen soll und wir daher den Begriff Betreuung
generell durch Ganztag ersetzen müssten- aber so weit sind wir an den meisten
Schulen noch nicht.