Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Das Eingehen von Verpflichtungen und die Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2022 nur noch nach vorheriger Zustimmung durch die Betriebskommission zulässig.

 

Dies gilt nicht:

 

·         bei Inanspruchnahme von Haushaltsermächtigungen des Vorjahres (Haushaltsreste)

·         bei finanziellen Leistungen, zu denen das Da-Di-Werk eindeutig rechtlich oder vertraglich verpflichtet ist

·         bei finanziellen Leistungen/Verpflichtungen des Erfolgsplans bis zu einer Höhe von 10.000 Euro, sofern damit keine Folgekosten verbunden sind

·         für sicherheitsrelevante Maßnahmen sowie für alle sonstigen Maßnahmen, die zwingend erforderlich sind, den schulischen Betrieb aufrechtzuerhalten

·         für die Umsetzung baulicher Fortführungsmaßnahmen im Vermögensplan, für die in den Vorjahren bereits Budgetmittel zur Verfügung stehen

 

 

Die Aufgabe wird auf den Ersten Kreisbeigeordneten, Lutz Köhler, und in Vertretung auf den Landrat, Klaus Peter Schellhaas übertragen. Der Betriebskommission soll quartalsweise berichtet werden.