Nachtrag: 24.10.2022

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag Darmstadt Dieburg beschließt, dass die zum 1.2.2023 gültigen Richtlinien zur Bemessung der angemessenen Unterkunftskosten auch zum 1.2.2023 allen Grundsicherungsempfänger/innen zu gewähren sind. Die Vorgaben der Karenzzeit für Kosten der Unterkunft und Heizkosten sind für alle Grundsicherungsbezieher anzuwenden.

 

2.      Der Kreistag Darmstadt Dieburg beschließt beschließt den angemessen Richtlinien zur Bemessung der Unterkunftskosten angesichts der dramatischen Lage auf dem Markt für bezahlbaren Wohnraum von 1.2.2023 bis 1.2.2024 und von 1.2.2024 bis 1.2.2025 einen Zuschlag von je 10 % nach der Karenzzeit von 2 Jahren auf die Kaltmieten bei Bedarf zu gewähren. Eine Kostenzusicherung ist auch dann zu gewähren, wenn die neu zu beschließenden Kaltmieten diesen Wert überschreiten.

 

3.      Der Kreistag Darmstadt Dieburg fordert nach dem 1.2.2023 eine detaillierte Aufstellung wie sie Kaltmieten für 3 Personen für Reinheim (alt 532.50 € zusammensetzt Hier sollten die Angebotsmieten und die Bestandsmieten bei der Berechnung der neuen Kaltmiete ersichtlich sein- gleichwohl in welcher Art und Weise die Ghettobildung in Reinheim – sichtbar in der Willy Band Anlage – Am Ziegelbusch und Am Schwimmbad verhinderte werden soll. Wie die erhobenen Daten hinreichen differenziert und vergleichbar sind - wie der Beobachtungszeitraum fixiert wurde und wie die Kaltmieten für Reinheim sich von 1.1.2021 bis 1.2.2023 erhöht haben.