Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

In Zeiten rasant steigender Lebenshaltungskosten sowie vermehrt trockenen, niederschlagsarmen Sommern sind Bürgerinnen und Bürger bestrebt und gezwungen, Möglichkeiten sowohl zur Einsparung ihrer Ressourcen als auch zur Erschließung neuer Ressourcen zu suchen.

 

Die Wasserpreise in Deutschland sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ hoch, Hessen liegt neben Baden-Württemberg an der Spitze der verbrauchsabhängigen Entgelte für Trinkwasser. Die Nachfrage nach Brunnenbauten und Quellfassungen von Privatleuten als auch Landwirten steigt bundesweit bereits seit Jahren kontinuierlich an.

 

Die AfD-Fraktion stellt daher die folgenden Fragen:

 

1.      Wie viele bekannte und/oder genehmigte Brunnenanlagen bzw. Quelleinfassungen sind im Landkreis Darmstadt-Dieburg vorhanden?

2.      Wie verteilen sich diese Brunnenanlagen geografisch im Landkreis?

3.      Wie viele Anträge auf Neuanlage eines Brunnens wurden im Zeitraum 2010-2022 im Landkreis gestellt und genehmigt? (Bitte nach Jahren und Kommunen aufschlüsseln)

 

Zu 1 bis 3

Nachfolgende Angaben beziehen sich auf  Benutzungen nach § 9 WHG im Rahmen der Zuständigkeit der UWB gemäß §1 Ziffer 4 dd) WasserZustVO in der aktuellen Fassung.

 

Kommune / Jahr

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

Stand 30.09.

gesamt

Alsbach-Hähnlein

0

0

2

13

2

0

1

1

0

3

2

2

2

28

Babenhausen

0

6

10

16

14

24

17

22

15

21

19

8

13

185

Bickenbach

0

2

0

3

4

0

0

12

0

3

4

3

0

31

Dieburg

0

4

0

3

7

28

2

22

5

7

8

10

1

97

Eppertshausen

0

0

0

0

1

4

1

10

1

3

5

1

1

27

Erzhausen

0

5

1

3

3

0

2

13

2

1

0

2

4

36

Fischbachtal

0

1

0

8

0

0

1

1

1

0

1

1

2

16

Griesheim

0

4

5

31

18

9

4

8

9

13

11

13

14

139

Groß-Bieberau

0

2

0

0

2

0

2

0

0

1

1

1

0

9

Groß-Umstadt

0

3

3

3

3

1

2

18

3

7

6

1

1

51

Groß-Zimmern

0

4

0

33

1

3

3

1

5

5

8

9

3

75

Messel

0

1

0

1

3

0

0

0

0

2

0

0

1

8

Modautal

0

1

0

1

3

0

0

0

3

5

1

1

1

16

Mühltal

0

1

0

1

1

2

1

21

3

4

5

3

3

45

Münster

0

4

3

0

2

1

0

4

2

5

13

4

5

43

Ober-Ramstadt

0

1

2

0

5

0

0

16

1

2

2

9

2

40

Otzberg

0

0

0

0

8

8

1

2

3

2

5

1

1

31

Pfungstadt

1

1

2

5

4

5

12

10

5

6

12

6

4

73

Reinheim

0

2

1

3

0

3

1

1

5

3

6

1

1

27

Roßdorf

0

5

0

0

1

3

0

1

1

0

0

2

0

13

Schaafheim

0

1

3

0

2

1

0

0

1

0

2

2

0

12

Seeheim-Jugenheim

1

3

2

0

4

1

15

2

1

2

4

5

0

40

Weiterstadt

0

9

7

101

9

8

5

2

5

12

17

8

10

193

gesamt

2

60

41

225

97

101

70

167

71

107

132

93

69

1235

 

Nach § 46 Abs. 1 WHG i.V.m. § 29 Abs. 1  und 2 HWG sind Grundwasserentnahmen bis zu 3.600 m3/a erlaubnisfrei, aber anzeigepflichtig. Das Einbringen von Stoffen ins Grundwasser bleibt dabei unberücksichtigt. Seit 2019 wird im Landkreis jedoch das Einbringen von Stoffen bei Bohrtiefen von > 10 m als eigener Erlaubnistatbestand behandelt. Eine ähnliche Behandlungsweise ist auch in anderen Bundesländern, Kreisen, Stadtkreisen bekannt.

 

4.      Wie viele Anträge auf Neuanlage eines Brunnens wurden im Zeitraum 2010-2022 im Landkreis gestellt und nicht genehmigt? (Bitte nach Jahren, Kommunen sowie Gründen für die Nichtgenehmigung aufschlüsseln)

 

Im Rahmen unserer Zuständigkeit mussten keine Anzeigen abgewiesen werden. In vielen Fällen erfolgt durch die zuständigen sachbearbeitenden Personen in den Fachgebieten 411.2 und 411.4 bereits eine fachliche sowie wasserrechtliche Beratung im Vorfeld der Einreichung von Anzeigen.

 

5.      Wie viele Anträge auf Reaktivierung alter, vorhandener Brunnen oder Vertiefung vorhandener Brunnen (z. B. wegen gesunkener Wasserspiegel) wurden im Zeitraum 2010 – 2022 im Landkreis gestellt und genehmigt?   (Bitte nach Jahren und Kommunen aufschlüsseln)

6.      Wie viele Anträge auf Reaktivierung alter, vorhandener Brunnen oder Vertiefung vorhandener Brunnen (z. B. wegen gesunkener Wasserspiegel) wurden im Zeitraum 2010 – 2022 im Landkreis gestellt und nicht genehmigt? (Bitte nach Jahren, Kommunen sowie Gründen für die Nichtgenehmigung aufschlüsseln)

 

Zu 5 und 6

Hier sind uns für angezeigte Brunnen in unserem Zuständigkeitsbereich keine entsprechend Vorgänge bekannt, da es sich in der Regel um Rammkernbrunnen oder sehr flache Brunnen mit geringem Ausbaudurchmesser handelt.

Reaktivierungen kommen weit weniger als einmal im Jahr bei kommunalen Brunnen bzw. Wärmegewinnungsanlagen vor. Überbohrungen wurden ebenfalls äußerst selten im Rahmen der Beratung behandelt, ein realisierter Vorgang ist ebenfalls nicht bekannt.

 

Beim Erfordernis von Brunnen mit größerem Ausbaudurchmesser und Tiefen wird in der Regel eine neue Anzeige / Errichtung eines Brunnens erforderlich. Bei Gewinnungsanlagen mit Entnahmemengen über 3600 m³/a liegt die Zuständigkeit bei der Oberen Wasserbehörde (ausgenommen Wärmegewinnung durch Grundwasserförderung und Reinfiltrierung).

 

7.      Laut Hessischem Wasserschutzgesetz ist unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung von Grundwasser ausnahmsweise nicht erlaubnis-, sondern nur anzeigepflichtig (z. B. eigener Haushalt, landwirtschaftlicher Hofbetrieb, Viehtränke).
Wie viele erlaubnisfreie Entnahmestellen für Grundwasser sind im Landkreis Darmstadt-Dieburg vorhanden?

 

Hier verweisen wir auf die Angaben der o.a. Tabelle und Ausführungen zu Ziffern 1-3.

 

8.      Ebenfalls erlaubnisfrei ist die Grundwassernutzung bis zu einer Menge von 3.600 cbm/Jahr für gewerbliche Betriebe, Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau.
Wie viele solche Nutzungen gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg?

 

Mit den uns zur Verfügung stehenden Auswertungsmöglichkeiten, können wir leider keine Angaben zur genauen Nutzung der angezeigten Brunnen machen.

9.      Wurden in den letzten 10 Jahren ursprünglich genehmigte Nutzungen untersagt bzw. widerrufen? Wenn ja, wie viele, in welchen Kommunen und aus welchen Gründen?

 

Es wurde lediglich im Jahre 2016 eine Erlaubnis im Bereich Griesheim widerrufen.