Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2023 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

2.      Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit folgender Haushaltssatzung.