Beschluss:
1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2023 wird gemäß § 5
Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die
Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den
Kreistag vorgelegt.
2. Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit folgender
Haushaltssatzung.