Sitzung: 10.10.2022 Verbandsversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Übertragung
der Ermächtigung zur Neuaufnahme oder Prolongation von Krediten auf den
Verbandsvorstandsvorsitzenden und einer weiteren Person aus dem Verbandsvorstand
(Vier-Augen-Prinzip) im Sinne des § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO in Verbindung
mit § 50 Abs. 1 Satz 2 HGO und abweichend zu § 8 Abs. 1 Ziff. 6 der
Verbandssatzung (19. Änderung) wird beschlossen.
Die
abgeschlossenen Vertragsbestimmungen sind der Verbandsversammlung jeweils zur
Kenntnis zu geben.