Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Übertragung der Ermächtigung zur Neuaufnahme oder Prolongation von Krediten auf den Verbandsvorstandsvorsitzenden und einer weiteren Person aus dem Verbandsvorstand  (Vier-Augen-Prinzip) im Sinne des § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Satz 2 HGO und abweichend zu § 8 Abs. 1 Ziff. 6 der Verbandssatzung (19. Änderung) wird beschlossen.

 

Die abgeschlossenen Vertragsbestimmungen sind der Verbandsversammlung jeweils zur Kenntnis zu geben.