Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der ZAW beschließt, die abfallwirtschaftlichen Aufgaben des Landkreises (§ 1 HAKrWG), die vom Da-Di-Werk Betriebszweig Umweltmanagement (Da-Di-Werk/UM) wahrgenommen werden, zu übernehmen. Die Geschäftsbesorgung für den Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) mit dem Da-Di-Werk UM wird aufgegeben. Nicht übertragen werden das Zuweisungsrecht zu den Entsorgungsanlagen für Abfälle zur Beseitigung sowie Klärschlämme (ZAS) und Elektroschrott (AZUR), die Einsammlung von Elektroschrott (AZUR) sowie die Abrechnung mit der AZUR.

 

Die übertragenen Aufgaben, das zugeordnete Anlagevermögen (Geschäftsstelle in Messel, fünf Kompostierungsanlagen, zugehörige Ausgleichsgrundstücke und das bewegliche Anlagevermögen, mit Ausnahme der Betreibereigenschaft der Deponie Pfungstadt und der Beteiligung an der AZUR ) sowie das Personal des Betriebszweiges werden gem. beiliegendem Personalüberleitungsvertrag zum 31.12.2022/24:00 Uhr an den ZAW übertragen. Für den Betriebsübergang gilt § 613a BGB. Mit Übernahme der Arbeitgebereigenschaft tritt der ZAW dem VKA sowie der ZVK bei.