Nachtrag: 31.08.2022

Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Die nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Informationsfreiheitssatzung) wird in der abgedruckten Fassung beschlossen:

 

Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Informationsfreiheitssatzung)

 

Aufgrund des § 5 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, Seite183), zuletzt geändert am 11.12.2020 (GVBl. S. 915), i. V. m. § 81 Abs. 1 Ziff 7 HDSIG vom 03.05.2018 (GVBl. 2018 S. 82), zuletzt geändert am 15.11.2021 (GVBl. S. 570), hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

In § 4 Ziffer 5 wird der abschließende Punkt durch ein Komma ersetzt und als neue Ziffer 6 eingefügt:

 

„soweit die begehrte Information ausschließlich zivilrechtliche bzw. persönliche Belange der antragstellenden Person betrifft. Die antragstellende Person muss ein Interesse der Allgemeinheit an der Information glaubhaft machen.“

 

Artikel 2

In § 12 werden die Worte „bleiben unberührt“ durch die Worte „gehen dieser Satzung vor“ ersetzt.

 

Artikel 3

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.