Landrat Schellhaas gibt:
den als Anlage beigefügten Vierteljahresbericht
für das IV. Quartal 2021 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg zur
Kenntnis.
Nach den Bestimmungen des § 3
Krankenhausgesetz und des § 21 Eigenbetriebsgesetz hat die Krankenhausbetriebsleitung
des Kreisausschusses und die Krankenhausbetriebskommission vierteljährlich über
die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögens
zu unterrichten.
Mit dem beiliegenden Vierteljahresbericht
kommt die Betriebsleitung dieser Verpflichtung nach.