Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas legt den beiliegenden Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges zum 30.06.2022 gem. § 28 GemHVO zur Unterrichtung vor.

 

 

Begründung:

 

Nach § 28 GemHVO ist der Kreistag mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Zu diesem Zweck werden Berichte erstellt, die dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben werden.

 

Der vorliegende Bericht ist an den Budgets der Fachbereiche ausgerichtet, wobei der Fokus auf der Prognose über das voraussichtliche Ergebnis zum 31.12.2022 liegt. Abweichungen im Ergebnishaushalt zwischen dem Planansatz und der Prognose 2022 wurden von den zuständigen Budgetverantwortlichen erläutert.