Nachtrag: 31.08.2022

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die zehnte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die

Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wird in nachstehender Fassung beschlossen:

 

„Zehnte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die

Entschädigung ehrenamtlich Tätiger

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), in Verbindung mit § 27 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), die nachfolgende Satzung beschlossen.

 

Artikel 1

§ 1 (Verdienstausfall-Entschädigung) Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

 

(4)   Anstelle der Entschädigung nach Absatz 1 kann der tatsächlich entstandene und im Einzelfall nachgewiesene Verdienstausfall verlangt werden. Dies gilt auch für erforderliche Aufwendungen, die wegen Inanspruchnahme einer Ersatzkraft zur Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, Alten, Kranken und Behinderten entstehen.

 

Artikel 2

§ 5 (Fraktionssitzungen) Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

(2)   Fraktions-, Fraktionsvorstands- und Fraktionsarbeitskreissitzungen können in Form von Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden. Die Sitzungsteilnahme der betroffenen Personen ist durch die Fraktionen zu bestätigen.

 

 

Artikel 3

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“