Sitzung: 14.09.2022 Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1686-2022/DaDi
Landrat Schellhaas berichtet:
Im Rahmen der
bestehenden Vereinbarung zur Übertragung von Verwaltungs-, Betriebs- und
Unterhaltungsaufgaben an Kreisstraßen auf das Land Hessen wurden durch Hessen
Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Leistungen zur Instandsetzung von
Kreisstraßen vergeben.
Derzeit führt Hessen
Mobil die Erneuerung der Landesstraße L 3113 bei Gräfenhausen durch.
Im Vorfeld der
Baumaßnahme hatte sich bei der Begutachtung der Strecke herausgestellt, dass
auch an den Knotenpunkten Arheilger Straße und Schneppenhäuser Straße die
einmündenden Fahrspuren der Kreisstraße K 165 stark geschädigt sind. Es wurde
Hessen Mobil daher die Zustimmung signalisiert, die Anschlussbereiche der
Kreisstraße im Zuge der Baumaßnahme mit zu erneuern.
Der Auftrag für
die Gesamtmaßnahme wurde der Firma Leonhard Weiss GmbH & Co KG erteilt. Der
Kreisanteil liegt laut Angebot bei 41.550 € brutto.
An den
Kreisstraßen K 146 (Jugenheim - Bickenbach), K 150 (Eschollbrücken – Crumstadt)
und K 135 (bei Klein-Bieberau) wurden weitere Instandsetzungsarbeiten von
Hessen Mobil öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag wird nach Zustimmung durch
den Landkreis der Firma Peter Rudolph GmbH zum Angebotspreis von insgesamt 49.241,13
€ brutto erteilt.
Die
Instandsetzungsarbeiten sind zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit erforderlich. Es handelt sich daher um Leistungen im Rahmen
der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 99 (1) HGO.
Für den Haushalt 2022 wurden auf dem Produkt 1.12.01.01 (Kreisstraßen) und dem Sachkonto 6165000 (Instandhaltung Sachanlagen, Infrastrukturvermögen) Mittel für die Unterhaltung und Instandsetzung der Kreisstraßen angemeldet. Hierbei wurden für Instandsetzungsarbeiten an der K 165 110.000 € kalkuliert, für weitere Instandsetzungsarbeiten sind insgesamt 105.000 € vorgesehen. Der Bedarf wurde im Vorfeld mit Hessen Mobil abgestimmt. Für das Jahr 2022 werden voraussichtlich noch weitere Instandsetzungsarbeiten an Kreisstraßen erforderlich sein. Hierzu zählen auch kleinere Instandsetzungen und kurzfristig durchzuführende Maßnahmen.