Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas berichtet:

 

Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung zur Übertragung von Verwaltungs-, Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben an Kreisstraßen auf das Land Hessen wurden durch Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Leistungen zur Instandsetzung von Kreisstraßen vergeben.

 

Derzeit führt Hessen Mobil die Erneuerung der Landesstraße L 3113 bei Gräfenhausen durch. 

Im Vorfeld der Baumaßnahme hatte sich bei der Begutachtung der Strecke herausgestellt, dass auch an den Knotenpunkten Arheilger Straße und Schneppenhäuser Straße die einmündenden Fahrspuren der Kreisstraße K 165 stark geschädigt sind. Es wurde Hessen Mobil daher die Zustimmung signalisiert, die Anschlussbereiche der Kreisstraße im Zuge der Baumaßnahme mit zu erneuern.

Der Auftrag für die Gesamtmaßnahme wurde der Firma Leonhard Weiss GmbH & Co KG erteilt. Der Kreisanteil liegt laut Angebot bei 41.550 € brutto.

 

An den Kreisstraßen K 146 (Jugenheim - Bickenbach), K 150 (Eschollbrücken – Crumstadt) und K 135 (bei Klein-Bieberau) wurden weitere Instandsetzungsarbeiten von Hessen Mobil öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag wird nach Zustimmung durch den Landkreis der Firma Peter Rudolph GmbH zum Angebotspreis von insgesamt 49.241,13 € brutto erteilt.

 

Die Instandsetzungsarbeiten sind zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich. Es handelt sich daher um Leistungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 99 (1) HGO.

 

Für den Haushalt 2022 wurden auf dem Produkt 1.12.01.01 (Kreisstraßen) und dem Sachkonto 6165000 (Instandhaltung Sachanlagen, Infrastrukturvermögen) Mittel für die Unterhaltung und Instandsetzung der Kreisstraßen angemeldet. Hierbei wurden für Instandsetzungsarbeiten an der K 165 110.000 € kalkuliert, für weitere Instandsetzungsarbeiten sind insgesamt 105.000 € vorgesehen. Der Bedarf wurde im Vorfeld mit Hessen Mobil abgestimmt. Für das Jahr 2022 werden voraussichtlich noch weitere Instandsetzungsarbeiten an Kreisstraßen erforderlich sein. Hierzu zählen auch kleinere Instandsetzungen und kurzfristig durchzuführende Maßnahmen.