Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2007 wird beschlossen und hat folgenden Wortlaut[1]:

 

Haushaltssatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg

 

Aufgrund der §§ 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 01.04.2005

(GVBl. I S. 183) in Verbindung mit den §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der

Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-

Dieburg am 11.12.2006 für das Haushaltsjahr 2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1 Haushaltsgesamtbeträge

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird

 

          im Ergebnishaushalt

 

                   im ordentlichen Ergebnis

                   mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                    208.618.960 €

                   mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                        222.786.025 €

 

                   im außerordentlichen Ergebnis

                   mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                               4.000 €

                   mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          0 €

 

                   mit einem Fehlbedarf von                                                                         14.163.065 €

 

          im Finanzhaushalt

 

                   mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                       -4.040.065 €

 

                   und dem Gesamtbetrag der

 

                   Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                     6.469.000 €

                   Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                  13.659.380 €

 

                   Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                  7.382.030 €

                   Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                8.791.650 €

 

                   mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres                                 12.640.065 €

 

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahmen im Haushaltsjahr 2007 zur Finanzierung

von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 7.293.950 €

festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe

von 1.703.000 € enthalten.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2007 zur Leistung

von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf 4.364.000 € festgesetzt.

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 90.000.000 € festgesetzt.

 

§ 5 Umlagen und Hebesätze

 

a)      Kreisumlage
Der Hebesatz für die von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2007 zu erhebende Kreisumlage wird auf 38,70 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt. (Der Kreistag hat aus diesem Hebesatz einen Anteil von 2,63 % für den ÖPNV beschlossen).

b)      Schulumlage
Der Hebesatz für den von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2007 zu erhebenden Zuschlag zur Kreisumlage wird auf 16,40 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt. Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage sind in 12 Monatsraten jeweils zum 15. eines jeden Monats zu entrichten. Rückständige Umlagen sind nach § 40a FAG mit jährlich 2 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

 

§ 6

 

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.



[1] Als Anlage 1 ist eine aktualisierte Zusammenstellung der durch die Ergänzungsvorlagen zum Wirtschaftsplan 2007 entstandenen Veränderungen gegenüber der gedruckten Fassung des Plans dieser Niederschrift beigefügt.