Sitzung: 11.12.2006 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Haushaltssatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2007 wird beschlossen und hat folgenden Wortlaut[1]:
Haushaltssatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Aufgrund der §§ 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 01.04.2005
(GVBl. I S. 183) in Verbindung mit den §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der
Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-
Dieburg am 11.12.2006 für das Haushaltsjahr 2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§
1 Haushaltsgesamtbeträge
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 208.618.960 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 222.786.025 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.000 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Fehlbedarf von 14.163.065 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -4.040.065 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.469.000 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.659.380 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 7.382.030 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 8.791.650 €
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres 12.640.065 €
festgesetzt.
§
2 Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahmen im Haushaltsjahr 2007 zur Finanzierung
von
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 7.293.950
€
festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe
von 1.703.000 € enthalten.
§
3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2007 zur Leistung
von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 4.364.000 € festgesetzt.
§
4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 90.000.000 € festgesetzt.
§
5 Umlagen und Hebesätze
a)
Kreisumlage
Der Hebesatz für die von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2007 zu
erhebende Kreisumlage wird auf 38,70 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.
(Der Kreistag hat aus diesem Hebesatz einen Anteil von 2,63 % für den ÖPNV
beschlossen).
b)
Schulumlage
Der Hebesatz für den von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2007 zu
erhebenden Zuschlag zur Kreisumlage wird auf 16,40 % der Kreisumlagegrundlagen
festgesetzt. Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage sind in 12
Monatsraten jeweils zum 15. eines jeden Monats zu entrichten. Rückständige
Umlagen sind nach § 40a FAG mit jährlich 2 % über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu verzinsen.
§
6
Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
[1] Als Anlage 1 ist eine aktualisierte Zusammenstellung der durch die Ergänzungsvorlagen zum Wirtschaftsplan 2007 entstandenen Veränderungen gegenüber der gedruckten Fassung des Plans dieser Niederschrift beigefügt.