Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2007 wird gemäß § 114 d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 208.620.960 Euro und Aufwendungen von 221.953.700 Euro (Unterdeckung 13.332.740 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von –3.209.740 Euro, aus Investitionstätigkeit von –7.190.380 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von –1.409.620 Euro (Zahlungsmittelbedarf 11.809.740 Euro),

c)      den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen mit 7.293.950 Euro. Darin sind Kredite aus dem Hess. Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 1.703.000 Euro enthalten,

d)      den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 3.538.000 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 90.000.000 Euro,

f)        die Festsetzung der Kreisumlage auf 38,7 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 16,4 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

2.         Den Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2006 – 2010 gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.         Den Finanzplan für den Planungszeitraum 2006 – 2010 gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem

            Kreistag zur Unterrichtung vorzulegen.