Sitzung: 12.07.2022 Verbandsversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
In
der Aussprache:
VV-Vertr. Frank regt an, zukünftig bei Vorlagen
Einsparpotentiale und Umweltauswirkungen genauer darzustellen. VV-Vertr.in Decker fragt nach den
Mehrkosten von € 1.000. Geschäftsführer
Altenhein erläutert, dass die Kosten mit der Anzahl der Sitzungen und
Vertreter/innen genau beziffert werden können, während dies bei den sicherlich
vorhandenen Einsparungen beim postalischen Versand nicht so einfach ist.
Beschluss:
1.
Der beigefügten Änderungssatzung zur Änderung
der Satzung der DADINA (Anlage 1) wird zugestimmt.
2.
Der beigefügten Änderungssatzung zur Änderung
der Entschädigungssatzung (Anlage 2) wird zugestimmt.
3.
Folgender Änderung in der Geschäftsordnung des
Städte- und Gemeindebeirates wird zugestimmt.
Der
zweite Satz von § 4 wird wie folgt neu gefasst:
Die
Einladungen sowie alle zur Beratung notwendigen Unterlagen zu den Sitzungen des
SGB werden elektronisch mit einer
Frist von 7 Tagen an die Vertreter/innen verschickt.
4.
Folgender Änderung in der Geschäftsordnung für
die Verbandsversammlung wird zugestimmt.
In § 4
(1) wird als zweiter Satz neu eingefügt:
Der Versand der Unterlagen erfolgt in der
Regel elektronisch, Mitglieder können die schriftliche Zustellung der
Unterlagen bei der Geschäftsstelle beantragen.
5.
Die Kosten in Höhe von max. ca. € 1.000 pro
Jahr sind ab 2023 bei der Kostenstelle Gremien (D 10105) zu berücksichtigen,
die anteiligen Kosten für 2022 sind im Wirtschaftsplan 2022 enthalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen.