Beschluss: ungeändert beschlossen

In der Aussprache:

 

VV-Vertr. Frank regt an, zukünftig bei Vorlagen Einsparpotentiale und Umweltauswirkungen genauer darzustellen. VV-Vertr.in Decker fragt nach den Mehrkosten von € 1.000. Geschäftsführer Altenhein erläutert, dass die Kosten mit der Anzahl der Sitzungen und Vertreter/innen genau beziffert werden können, während dies bei den sicherlich vorhandenen Einsparungen beim postalischen Versand nicht so einfach ist.

 

Beschluss:

 

1.    Der beigefügten Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der DADINA (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

2.    Der beigefügten Änderungssatzung zur Änderung der Entschädigungssatzung (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

3.    Folgender Änderung in der Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindebeirates wird zugestimmt.

 

Der zweite Satz von § 4 wird wie folgt neu gefasst:

Die Einladungen sowie alle zur Beratung notwendigen Unterlagen zu den Sitzungen des SGB werden elektronisch mit einer Frist von 7 Tagen an die Vertreter/innen verschickt.

 

4.    Folgender Änderung in der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung wird zugestimmt.

 

In § 4 (1) wird als zweiter Satz neu eingefügt:

Der Versand der Unterlagen erfolgt in der Regel elektronisch, Mitglieder können die schriftliche Zustellung der Unterlagen bei der Geschäftsstelle beantragen.

 

5.    Die Kosten in Höhe von max. ca. € 1.000 pro Jahr sind ab 2023 bei der Kostenstelle Gremien (D 10105) zu berücksichtigen, die anteiligen Kosten für 2022 sind im Wirtschaftsplan 2022 enthalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.