Nachtrag: 17.06.2022

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Kreistag befürwortet eine dauerhafte mehrheitliche Trägerschaft durch kommunale Gesellschafter an der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH, da diese die tierwohlgerechte regionale Produktion und Vermarktung landwirtschaftliche Produkte sicherstellt.

 

Beschluss:

 

  1. Der Kreistag beschließt den kostenfreien Erwerb von Geschäftsanteilen an der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH zur Erlangung der Mehrheitsgesellschafter-Stellung gemeinsam mit dem Odenwaldkreis. Die für den Notar anfallenden Aufwendungen stehen unter dem Produkt 1.09.01.01, Sachkonto 6179000 „Regionalplanung und -entwicklung“ zur Verfügung. Die Inanspruchnahme finanzieller Leistungen ist nach § 99 HGO zulässig, weil es für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist.

 

  1. Der Treuhandvertrag zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Odenwaldkreis vom 22.11.1995 wird zum 30.06.2022 fristgerecht gekündigt. Zeitpunkt der Wirkung der Kündigung ist der 31.12.2022.