Landrat Schellhaas

 

legt das Schreiben der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 10.06.2022 samt Anlage zur Kenntnisnahme vor.

 

 

Begründung:

 

Der vom Kreisausschuss festgestellte Entwurf der Ergänzungsvorlage zum Haushalt (1522-2022/DaDi) enthält für das Haushaltsjahr 2023 eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes um 1,5%-Punkte.

 

Nach § 50 Abs. 5 Satz 2 und 3 HFAG sind die zur Umlage Verpflichteten bei einer vorgesehenen Erhöhung der Kreisumlage vorher anzuhören. Das Ergebnis der Anhörung ist dem Kreistag vor Beschlussfassung mitzuteilen.

 

Bereits am 03.05.2022 wurde den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der dem Kreistag am 04.04.2022 vorgelegte Haushaltsentwurf vorgestellt und die Möglichkeit zur Anhörung gegeben. Durch die danach in der Ergänzungsvorlage vorgesehene Anhebung des Kreisumlagehebesatzes wurde eine neuerliche Anhörung erforderlich, die im schriftlichen Verfahren erfolgte.

 

Daraufhin ist am 10.06.2022 das als Anlage beigefügte Schreiben eingegangen.