Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis DA-DI überprüft und aktualisiert die derzeitigen „angemessenen Unterkunftskosten“ für Grundsicherungsempfänger*innen nach SGB XII, SGB II und AsylbLG und Wohngeldbezieher*innen vorzeitig und nicht erst zum 01.02.2023. Aufgrund der enormen Steigerung der Mietpreise soll eine neue Berechnungsgrundlage erarbeitet werden, die der Säule Marktbeobachtung eine stärkere Gewichtung als bisher gibt.