Sitzung: 14.06.2022 Verbandsversammlung
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Zur Vermeidung von umsatzsteuerlichem Mehraufwand (nach Auslaufen des Optionszeitraums am 31.12.2022) sind für die zwischen dem Verband und den verbandsangehörigen Kommunen bestehenden Leistungsaustausch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen entsprechend neu festzulegen.
1. Die in der Anlage
beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem ZAW
und den jeweiligen verbandsangehörigen
Kommunen wird zugestimmt.
2. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden aufgefordert, in ihren Gremien hierüber zu informieren und die notwendigen Entscheidungen zu der, in der Anlage 1 beigefügten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bis zum 31.12.2022 zu veranlassen.
3. Der
Verbandsvorstand wird den Mitgliedskommunen einen schriftlichen Entwurf der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit
der Bitte um Gegenzeichnung übersenden.