Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Zur Vermeidung von umsatzsteuerlichem Mehraufwand (nach Auslaufen des Optionszeitraums am 31.12.2022) sind für die zwischen dem Verband und den verbandsangehörigen Kommunen bestehenden Leistungsaustausch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen entsprechend neu festzulegen.

 

1. Die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem ZAW
   und den jeweiligen verbandsangehörigen Kommunen wird zugestimmt.

2. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden aufgefordert, in ihren Gremien   hierüber zu informieren und die notwendigen Entscheidungen zu der, in der Anlage 1   beigefügten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bis zum 31.12.2022 zu   veranlassen.

 

3. Der Verbandsvorstand wird den Mitgliedskommunen einen schriftlichen Entwurf der
   öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Bitte um Gegenzeichnung übersenden.