Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

Haushaltssicherungskonzept (Seite 774-776)

 

1.      Lfd. Nr. 2 Betreuungsangebote

Sollen Betreuungsangebote gekürzt oder gestrichen werden?

Wenn ja, welche Betreuungsangebote sind betroffen? Welche Maßnahmen der Förderung sollen stattdessen umgesetzt werden?

Gemeint ist der Wegfall der Gelder für den Internationalen Schulzweig, der als Betreuende Grundschule vom Landkreis zuletzt noch mit 42.000 Euro bezuschusst wurde. Dieser Zuschuss wird nicht mehr gebraucht, weil das Betreuungsangebot über die sog. „Programmgelder“ auskömmlich finanziert wird. Eine Kürzung des Angebots ist damit nicht verbunden.

2.      Lfd. Nr. 3 Modellprojekt „Ganztag 14.30 Uhr“

Welches Betreuungsmodell ist damit gemeint? Wie wirkt sich die Nichtteilnahme des Landkreises an diesem Projekt aus?

Das Modellprojekt der „inklusiven gebundenen Ganztagsgrundschule bis 14:30 Uhr“, auch „Halb 3 plus“ genannt, weil hier wie an allen anderen Paktschulen eine additives (= plus) Betreuungsangebot bis 17:00 Uhr anschließt, ist ein Pilotprojekt der Bildungsregion Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg. Beabsichtigt war, an jeweils zwei ausgewählten Schulen ( Gersprenzschule in Reinheim und die Hans-Quick-Schule in Bickenbach) einen kostenfreien gebundenen Ganztag einzuführen, an dem alle Kinder teilnehmen würden, so dass eine echte Rhythmisierung und damit optimale Förderung aller Kinder möglich gewesen wäre. Die Beschlüsse der Schulkonferenzen liegen vor, die noch fehlende Rechtsgrundlage sollte durch einen sog. Letter of Intent mit dem HKM geschaffen werden, der kurz vor der Unterzeichnung steht.

 

Die Nicht-Teilnahme hat zur Folge, dass die Stadt Darmstadt diesen Weg alleine gehen wird und die im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 so dringend benötigten Erfahrungen mit hohen Betreuungsquoten und ihrer Effektivität für die Bildungsgerechtigkeit, aber auch zur realistischen Einschätzung der Kalkulation sowohl der Betriebskosten als auch der Bauunterhaltung nicht gemacht werden können .

3.      Lfd. Nr. 6 Kürzung der Fortbildungskosten

Was bedeutet dies konkret, welche Bereiche sollen gekürzt werden? Wie soll dennoch die Digitalisierung der Verwaltung und an Schulen umgesetzt werden?

Die Kürzung wird prozentual auf alle Fachbereiche umgelegt. Gerade im Hinblick auf Digitalisierung und technische Weiterentwicklung kann verstärkt auf interne Vermittlung, beispielsweise über ein Key-User System, gesetzt werden.

4.      Lfd. Nr. 15 Unterhaltsreinigung

Prüfung und ggf. Reduzierung auf „bedarfsgerechte Reinigung“ – Was heißt das? Wo soll eingespart werden? Welche Folgen werden für das Personal gesehen? Wie wird sichergestellt, dass die Reinigung an Schulen ausreichend ist?

Bei der „bedarfsgerechten Reinigung“ wird die  tatsächliche Flächennutzung miteinbezogen. Wurde ein Raum, Stockwerk oder Gebäudetrakt nicht genutzt, muss dieser nicht so intensiv gereinigt werden. Der Reinigungsturnus wird an den jeweiligen Bedarf angepasst. Einsparung erfolgt durch die Anpassung des Reinigungsturnus an den jeweiligen Bedarf der zu reinigenden Fläche bzw. des Verwaltungsgebäudes. Personal ist flexibler einsetzbar. Freiwerdende Arbeitskraft wird dort eingesetzt, wo Verbesserungspotential festgestellt wird.

5.      Lfd. Nr. 17 Preschool

Welche Konsequenzen hat eine mögliche Schließung der Einrichtung  für die Gemeinde? Wie ist die derzeitige Auslastung des Internationalen Kindergartens?

Im Vorschlag für die HH-Konsolidierung wird nicht die endgültige Schließung aufgeführt, sondern - als letzter Schritt - die Prüfung dieser Möglichkeit. Aktuell ist dies nicht beabsichtigt. Eine etwaige Prüfung würde sämtliche Auswirkungen in den Blick nehmen und das Prüfergebnis würde der Kreispolitik vorgelegt werden.

 

Aktuell besuchen 63 Kinder die Preschool, für das kommende KiTa-Jahr wird von einer Belegung durch 40-45 Kinder ausgegangen. Werbung für die freien Plätze ist bereits erfolgt.

6.      Lfd. Nr. 19 Poolen in der Eingliederungshilfe

Ist dies rechtlich inzwischen möglich? Wie wird die Akzeptanz der Eltern durch den Verlust von individueller Förderung beurteilt? Nach welchen Maßstäben wird gepoolt? Werden verschiedene Förderbedarfe in Intensität und Schwerpunkt berücksichtigt?

Die Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 4 SGB IX. Danach können die in der Schule oder Hochschule wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden, soweit dies nach § 104 für die Leistungsberechtigten zumutbar ist und mit Leistungserbringern entsprechende Vereinbarungen bestehen. Auch bei Poollösungen ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern entsprechend zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber sieht in jedem Fall eine Zumutbarkeitsprüfung durch den Träger der Eingliederungshilfe vor. Die Eltern müssen auf diesem Weg  gut beraten werden, um Akzeptanz für Poollösungen zu schaffen. Dies wird einen höheren  Kommunikationsaufwand erfordern.

Die Leistungsvoraussetzungen, wie das Vorliegen einer Gesundheitsbeeinträchtigung (körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigung) und eine daraus resultierende Teilhabebeeinträchtigung, sind die Grundlage für eine Leistungs-gewährung in der Eingliederungshilfe und werden in den Einzelfällen geprüft.

Die individuellen Bedarfe der potentiell leistungsberechtigten Schüler*innen werden durch Auswertung der ärztlichen/ fachärztlichen Stellungnahmen, Berichte, Förderpläne etc. und vor allem durch Hospitationen im Umfeld (häuslicher Bereich, Schule) zur Ermittlung der Teilhabebeeinträchtigung erhoben. Im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Bedarfsermittlung werden dabei die individuellen Ausprägungen der bestehenden Gesundheitseinschränkungen ermittelt, ebenso die Barrieren und Förderfaktoren des Umfeldes Schule. Die Zumutbarkeit einer gemeinsamen Leistungserbringung wird für alle Leistungsberechtigten geprüft. Die Zumutbarkeit ist ein wesentliches gesetzliches Beurteilungskriterium.

7.      Lfd. Nr. 22 RMV

Wie sollen die Einsparungen realisiert werden? Welche Möglichkeiten hat die DADINA, diese Partnerschaftsfinanzierung abzuschaffen? Welche Auswirkungen werden auf das Angebot ÖPNV erwartet?

Die „Partnerschaftsfinanzierung Schiene“ ist ein Finanzierungsinstrument aus den Anfangszeiten von RMV und dem Zweckverband DADINA, bei dem Mehrbestellungen gegenüber dem damaligen Status Quo hälftig vom RMV und den beteiligten lokalen Nahverkehrsorganisationen finanziert wurden. Während die Beträge anfangs noch den einzelnen Mehrbestellungen zugeordnet werden konnten, erfolgte später eine Pauschalierung der Beträge. Inzwischen tätigt der RMV Mehrbestellungen auf der Schiene, ohne lokale Zuschüsse abzufordern. Die von der DADINA aufgebrachten Mittel betrugen lange Zeit insgesamt ca. € 2,8 Mio. pro Jahr. In 2014 wurden die Beträge vom RMV halbiert, sodass zurzeit noch ca. € 1,4 Mio. (Umlageanteil Landkreis Darmstadt-Dieburg = ca. € 840.000) pro Jahr im Wirtschaftsplan bereitgestellt werden müssen.

Die DADINA und andere betroffene Gebietskörperschaften wie der Kreis Offenbach setzten sich mehrfach beim RMV dafür ein, die Partnerschaftsfinanzierung Schiene komplett abzuschaffen. Letztendlich muss dies nach Abstimmung mit dem Land Hessen der Aufsichtsrat des RMV entscheiden. Wenn die DADINA die Mittel für die Partnerschaftsfinanzierung nicht mehr bereitstellen müsste, entständen finanzielle Spielräume, die auch zur Ausweitung des Verkehrsangebots genutzt werden könnten.

 

8.      Lfd. Nr. 25 Belegung von Gemeinschaftsunterkünften

In welchen Gemeinschaftsunterkünften sind Mindestbelegungszahlen vertraglich festgelegt? Wie ist das Verhältnis von Mindest- zu Höchstbelegungszahlen insgesamt? Wie sind die GU aktuell belegt bezgl. der festgelegten Belegungszahlen? Welche Standards sollen durch eine Optimierung der Belegung geändert werden?

In 30 Unterkünften sind Mindestbelegungszahlen vertraglich festgelegt. Die Mindestbelegung ist individuell in den Verträgen festgelegt und beträgt in der Regel 70-80% der Maximalbelegung. In drei Fällen entspricht die Garantiebelegung der Maximalbelegung. In 20 Unterkünften gibt es keine freien Plätze unterhalb der Mindestbelegung. In 10 Unterkünften gibt es noch einzelne freie Plätze unter der Mindestbelegung. Standards werden durch die Maßnahme nicht verändert.

9.      Lfd. Nr. 28 Prozessoptimierungen im Jugendamt

Welche Prozesse sollen optimiert werden und mit welchem Ziel? Wie soll dieser Prozess umgesetzt werden? Wird dazu externe Unterstützung eingeplant?

Siehe Anlage 1.

10.  Lfd. Nr. 33 Ehemalige Kreis-Musikschule

Was wird bisher mit diesem Zuschuss finanziert? Wird mit dem Zuschuss einkommensschwachen Familien der Zugang zur Musikschule erleichtert? Welche Folgen werden für das Fortbestehen des Angebotes der Musikschule gesehen?

Alle Zuschüsse kommen unmittelbar den Schülerinnen und Schülern zugute, es wurden Geschwister- und Mehrfachermäßigungen geleistet. Der Zuschuss konnte gebührenmindernd wirken, hierdurch wurden insbesondere finanzschwächere Familien unterstützt. Zu den Auswirkungen für die Musikschule Darmstadt-Dieburg e.V. selbst kann keine Aussage getroffen werden.

Anmerkung zu Maßnahme 31: Kreiskliniken, redaktionelle Änderung

In den Erläuterungen steht der Satz „Schließung des Standorts Groß-Umstadt.“ Möglicherweise ist dieser im Zusammenhang mit der plastischen Chirurgie zu sehen. Dann muss der Satz aber unbedingt verändert werden. In dieser Form wird der Eindruck erweckt, dass der Klinikstandort Groß-Umstadt geschlossen werden soll.

Wird redaktionell angepasst.

 

Haushaltsplan 2022/2023

 

11.  Planungsleistungen für B45 und B38

Wo sind die Kosten für die Leistungen abgebildet? Wo sind die Einnahmen vom Bund zu finden?

 

Die erforderlichen Mittel werden gemäß der bestehenden Planungsvereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Hessen, endvertreten durch Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement dem Landkreis vom Land Hessen in voller Höhe erstattet und stehen damit im Rahmen der sog. Unechten Deckungsfähigkeit gem. § 19 GemHVO zur Verfügung.

12.  Strategie „Klima im Wandel“

Der GRÜNE Antrag, die Strategie zu überarbeiten wurde im Kreistag abgelehnt. Nun werden für diese Maßnahme in 2022 und 2023 Mittel zur Verfügung gestellt.

Was hat sich inzwischen geändert? Auf Basis welcher Beschlusslage wird das Konzept nun überarbeitet?

Dem Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden erst Anfang des Jahres 2022 mögliche Fördermittel zur Evaluierung der in den Jahren 2012 und 2013 erarbeiteten Strategie „Klima im Wandel“ avisiert. Noch im Jahr 2021 war noch von keiner Förderung der Evaluation auszugehen. Die geplanten Ausgabenpositionen sind an die Förderzusage bzw. der Fördermittel des Bundes gebunden. Durch diese geänderte Situation wurde der Antrag auf Bundesfördermittel erst kürzlich durch den Landkreis gestellt. Je nach Dauer der Antragsbearbeitung ist von einem Beginn erst Ende 2022 bzw. erst in 2023 auszugehen. Die Erstellung sowie die Umsetzungsbetreuung der Klimaanpassungs-strategie wurde bis 2018 durch das Umweltdezernat koordiniert. Erst seit der Besetzung des Klimaschutzmanagements wird das Thema im kommunalen Netzwerks Klimaschutz und Umwelt flankierend betreut.

13.  Seite 24 Kreisjugendheim Heizungserneuerung:

Warum sind die Kosten so hoch? Werden nachhaltige und effiziente Wärmepumpen eingebaut?

Die Maßnahme beinhaltet nicht nur die Erneuerung der Heizungsanlage, sondern auch der Lüftungsanlage in beiden Geschossen. In diesem Zuge werden auch die Sanitär-räume (Duschräume KG und Bäder EG) erneuert, da im Kellergeschoss die Duschen über keinerlei Trennung verfügen und auch einige Armaturen modernisiert werden müssen. Des Weiteren werden auch einige Heizkörper im Seminarhaus ausgetauscht.


Geplant ist eine Kombianlage Gas-Brennwert mit Luft-Wasser-Wärmepumpe, hier ist auch eine Förderung bis 30 % möglich. Des Weiteren ist für die neue Lüftungsanlage Wärmerückgewinnung eingeplant, für die eine Förderung bis zu 20 % beantragt werden kann.

 

14.  Neues Landratsamt

Sind bereits Kosten im HH eingeplant für die Neuordnung Landratsamt (s. Einbringungsrede Landrat)

Ja.