Anfrage der
Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Haushaltssicherungskonzept (Seite 774-776)
1. Lfd. Nr. 2 Betreuungsangebote
Sollen Betreuungsangebote gekürzt oder gestrichen werden?
Wenn ja, welche Betreuungsangebote sind betroffen? Welche
Maßnahmen der Förderung sollen stattdessen umgesetzt werden?
Gemeint ist der Wegfall der Gelder für
den Internationalen Schulzweig, der als Betreuende Grundschule vom Landkreis
zuletzt noch mit 42.000 Euro bezuschusst wurde. Dieser Zuschuss wird nicht mehr
gebraucht, weil das Betreuungsangebot über die sog. „Programmgelder“
auskömmlich finanziert wird. Eine Kürzung des Angebots ist damit nicht
verbunden.
2. Lfd. Nr. 3 Modellprojekt „Ganztag 14.30 Uhr“
Welches Betreuungsmodell ist
damit gemeint? Wie wirkt sich die Nichtteilnahme des Landkreises an diesem
Projekt aus?
Das Modellprojekt der „inklusiven
gebundenen Ganztagsgrundschule bis 14:30 Uhr“, auch „Halb 3 plus“ genannt, weil
hier wie an allen anderen Paktschulen eine additives (= plus) Betreuungsangebot
bis 17:00 Uhr anschließt, ist ein Pilotprojekt der Bildungsregion Stadt
Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg. Beabsichtigt war, an jeweils zwei
ausgewählten Schulen ( Gersprenzschule in Reinheim und die Hans-Quick-Schule in
Bickenbach) einen kostenfreien gebundenen Ganztag einzuführen, an dem alle
Kinder teilnehmen würden, so dass eine echte Rhythmisierung und damit optimale
Förderung aller Kinder möglich gewesen wäre. Die Beschlüsse der
Schulkonferenzen liegen vor, die noch fehlende Rechtsgrundlage sollte durch einen
sog. Letter of Intent mit dem HKM geschaffen werden, der kurz vor der
Unterzeichnung steht.
Die Nicht-Teilnahme hat zur Folge, dass die Stadt Darmstadt diesen Weg
alleine gehen wird und die im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 so dringend
benötigten Erfahrungen mit hohen Betreuungsquoten und ihrer Effektivität für
die Bildungsgerechtigkeit, aber auch zur realistischen Einschätzung der
Kalkulation sowohl der Betriebskosten als auch der Bauunterhaltung nicht
gemacht werden können .
3. Lfd. Nr. 6 Kürzung der Fortbildungskosten
Was bedeutet dies konkret, welche Bereiche sollen
gekürzt werden? Wie soll dennoch die Digitalisierung der Verwaltung und an
Schulen umgesetzt werden?
Die Kürzung wird prozentual auf alle
Fachbereiche umgelegt. Gerade im Hinblick auf Digitalisierung und technische
Weiterentwicklung kann verstärkt auf interne Vermittlung, beispielsweise über
ein Key-User System, gesetzt werden.
4. Lfd. Nr. 15 Unterhaltsreinigung
Prüfung und ggf. Reduzierung auf „bedarfsgerechte
Reinigung“ – Was heißt das? Wo soll eingespart werden? Welche Folgen werden für
das Personal gesehen? Wie wird sichergestellt, dass die Reinigung an Schulen
ausreichend ist?
Bei der „bedarfsgerechten Reinigung“ wird
die tatsächliche Flächennutzung miteinbezogen. Wurde ein Raum, Stockwerk
oder Gebäudetrakt nicht genutzt, muss dieser nicht so intensiv gereinigt
werden. Der Reinigungsturnus wird an den jeweiligen Bedarf angepasst. Einsparung
erfolgt durch die Anpassung des Reinigungsturnus an den jeweiligen Bedarf der
zu reinigenden Fläche bzw. des Verwaltungsgebäudes. Personal ist flexibler
einsetzbar. Freiwerdende Arbeitskraft wird dort eingesetzt, wo
Verbesserungspotential festgestellt wird.
5. Lfd. Nr. 17 Preschool
Welche Konsequenzen hat eine mögliche Schließung der
Einrichtung für die Gemeinde? Wie ist
die derzeitige Auslastung des Internationalen Kindergartens?
Im Vorschlag für die HH-Konsolidierung
wird nicht die endgültige Schließung aufgeführt, sondern - als letzter Schritt
- die Prüfung dieser Möglichkeit. Aktuell ist dies nicht beabsichtigt. Eine
etwaige Prüfung würde sämtliche Auswirkungen in den Blick nehmen und das
Prüfergebnis würde der Kreispolitik vorgelegt werden.
Aktuell besuchen
63 Kinder die Preschool, für das kommende KiTa-Jahr wird von einer Belegung
durch 40-45 Kinder ausgegangen. Werbung für die freien Plätze ist bereits
erfolgt.
6. Lfd. Nr. 19 Poolen in der Eingliederungshilfe
Ist dies rechtlich inzwischen möglich? Wie wird die
Akzeptanz der Eltern durch den Verlust von individueller Förderung beurteilt? Nach
welchen Maßstäben wird gepoolt? Werden verschiedene Förderbedarfe in Intensität
und Schwerpunkt berücksichtigt?
Die Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 4 SGB
IX. Danach können die in der Schule oder Hochschule wegen der Behinderung
erforderliche Anleitung und Begleitung an mehrere Leistungsberechtigte
gemeinsam erbracht werden, soweit dies nach § 104 für die Leistungsberechtigten
zumutbar ist und mit Leistungserbringern entsprechende Vereinbarungen bestehen.
Auch bei Poollösungen ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern entsprechend zu
berücksichtigen. Der Gesetzgeber sieht in jedem Fall eine Zumutbarkeitsprüfung
durch den Träger der Eingliederungshilfe vor. Die Eltern müssen auf diesem Weg
gut beraten werden, um Akzeptanz für Poollösungen zu schaffen. Dies wird
einen höheren Kommunikationsaufwand erfordern.
Die Leistungsvoraussetzungen, wie das Vorliegen einer
Gesundheitsbeeinträchtigung (körperliche, geistige, seelische oder
Sinnesbeeinträchtigung) und eine daraus resultierende Teilhabebeeinträchtigung,
sind die Grundlage für eine Leistungs-gewährung in der Eingliederungshilfe und
werden in den Einzelfällen geprüft.
Die
individuellen Bedarfe der potentiell leistungsberechtigten Schüler*innen werden
durch Auswertung der ärztlichen/ fachärztlichen Stellungnahmen, Berichte,
Förderpläne etc. und vor allem durch Hospitationen im Umfeld (häuslicher
Bereich, Schule) zur Ermittlung der Teilhabebeeinträchtigung erhoben. Im Rahmen
der gesetzlich vorgegebenen Bedarfsermittlung werden dabei die individuellen
Ausprägungen der bestehenden Gesundheitseinschränkungen ermittelt, ebenso die
Barrieren und Förderfaktoren des Umfeldes Schule. Die Zumutbarkeit einer
gemeinsamen Leistungserbringung wird für alle Leistungsberechtigten geprüft.
Die Zumutbarkeit ist ein wesentliches gesetzliches Beurteilungskriterium.
7. Lfd. Nr. 22 RMV
Wie sollen die Einsparungen
realisiert werden? Welche Möglichkeiten hat die DADINA, diese
Partnerschaftsfinanzierung abzuschaffen? Welche Auswirkungen werden auf das
Angebot ÖPNV erwartet?
Die „Partnerschaftsfinanzierung Schiene“
ist ein Finanzierungsinstrument aus den Anfangszeiten von RMV und dem
Zweckverband DADINA, bei dem Mehrbestellungen gegenüber dem damaligen Status
Quo hälftig vom RMV und den beteiligten lokalen Nahverkehrsorganisationen
finanziert wurden. Während die Beträge anfangs noch den einzelnen
Mehrbestellungen zugeordnet werden konnten, erfolgte später eine Pauschalierung
der Beträge. Inzwischen tätigt der RMV Mehrbestellungen auf der Schiene, ohne
lokale Zuschüsse abzufordern. Die von der DADINA aufgebrachten Mittel betrugen
lange Zeit insgesamt ca. € 2,8 Mio. pro Jahr. In 2014 wurden die Beträge vom
RMV halbiert, sodass zurzeit noch ca. € 1,4 Mio. (Umlageanteil Landkreis
Darmstadt-Dieburg = ca. € 840.000) pro Jahr im Wirtschaftsplan bereitgestellt
werden müssen.
Die DADINA und andere betroffene Gebietskörperschaften wie der Kreis
Offenbach setzten sich mehrfach beim RMV dafür ein, die
Partnerschaftsfinanzierung Schiene komplett abzuschaffen. Letztendlich muss
dies nach Abstimmung mit dem Land Hessen der Aufsichtsrat des RMV entscheiden.
Wenn die DADINA die Mittel für die Partnerschaftsfinanzierung nicht mehr
bereitstellen müsste, entständen finanzielle Spielräume, die auch zur
Ausweitung des Verkehrsangebots genutzt werden könnten.
8. Lfd. Nr. 25 Belegung von Gemeinschaftsunterkünften
In welchen Gemeinschaftsunterkünften sind
Mindestbelegungszahlen vertraglich festgelegt? Wie ist das Verhältnis von
Mindest- zu Höchstbelegungszahlen insgesamt? Wie sind die GU aktuell belegt
bezgl. der festgelegten Belegungszahlen? Welche Standards sollen durch eine
Optimierung der Belegung geändert werden?
In 30 Unterkünften sind
Mindestbelegungszahlen vertraglich festgelegt. Die Mindestbelegung ist
individuell in den Verträgen festgelegt und beträgt in der Regel 70-80% der
Maximalbelegung. In drei Fällen entspricht die Garantiebelegung der
Maximalbelegung. In 20 Unterkünften gibt es keine freien Plätze unterhalb der
Mindestbelegung. In 10 Unterkünften gibt es noch einzelne freie Plätze unter
der Mindestbelegung. Standards werden durch die Maßnahme nicht verändert.
9. Lfd. Nr. 28 Prozessoptimierungen im Jugendamt
Welche Prozesse sollen optimiert werden und mit
welchem Ziel? Wie soll dieser Prozess umgesetzt werden? Wird dazu externe
Unterstützung eingeplant?
Siehe Anlage 1.
10. Lfd. Nr. 33 Ehemalige Kreis-Musikschule
Was wird bisher mit diesem Zuschuss finanziert? Wird
mit dem Zuschuss einkommensschwachen Familien der Zugang zur Musikschule
erleichtert? Welche Folgen werden für das Fortbestehen des Angebotes der
Musikschule gesehen?
Alle Zuschüsse kommen unmittelbar den
Schülerinnen und Schülern zugute, es wurden Geschwister- und
Mehrfachermäßigungen geleistet. Der Zuschuss konnte gebührenmindernd wirken,
hierdurch wurden insbesondere finanzschwächere Familien unterstützt. Zu den
Auswirkungen für die Musikschule Darmstadt-Dieburg e.V. selbst kann keine
Aussage getroffen werden.
Anmerkung zu Maßnahme 31: Kreiskliniken, redaktionelle Änderung
In den Erläuterungen steht der Satz „Schließung des
Standorts Groß-Umstadt.“ Möglicherweise ist dieser im Zusammenhang mit der
plastischen Chirurgie zu sehen. Dann muss der Satz aber unbedingt verändert
werden. In dieser Form wird der Eindruck erweckt, dass der Klinikstandort
Groß-Umstadt geschlossen werden soll.
Wird redaktionell angepasst.
Haushaltsplan 2022/2023
11. Planungsleistungen für B45 und B38
Wo sind die Kosten für die Leistungen abgebildet? Wo sind die Einnahmen vom Bund zu finden?
Die
erforderlichen Mittel werden gemäß der bestehenden Planungsvereinbarungen mit
der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Hessen, endvertreten
durch Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement dem Landkreis vom Land
Hessen in voller Höhe erstattet und stehen damit im Rahmen der sog. Unechten
Deckungsfähigkeit gem. § 19 GemHVO zur Verfügung.
12. Strategie „Klima im Wandel“
Der GRÜNE Antrag, die Strategie zu überarbeiten wurde im Kreistag abgelehnt. Nun werden für diese Maßnahme in 2022 und 2023 Mittel zur Verfügung gestellt.
Was hat sich inzwischen geändert? Auf Basis welcher
Beschlusslage wird das Konzept nun überarbeitet?
Dem Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden erst Anfang des Jahres 2022
mögliche Fördermittel zur Evaluierung der in den Jahren 2012 und 2013 erarbeiteten Strategie „Klima im Wandel“ avisiert. Noch im Jahr 2021 war
noch von keiner Förderung der Evaluation auszugehen. Die geplanten
Ausgabenpositionen sind an die Förderzusage bzw. der Fördermittel des Bundes
gebunden. Durch diese geänderte Situation wurde der Antrag auf
Bundesfördermittel erst kürzlich durch den Landkreis gestellt. Je nach Dauer
der Antragsbearbeitung ist von einem Beginn erst Ende 2022 bzw. erst in 2023
auszugehen. Die Erstellung sowie die Umsetzungsbetreuung der
Klimaanpassungs-strategie wurde bis 2018 durch das Umweltdezernat koordiniert. Erst seit der
Besetzung des Klimaschutzmanagements wird das Thema im kommunalen Netzwerks
Klimaschutz und Umwelt flankierend betreut.
13. Seite 24 Kreisjugendheim Heizungserneuerung:
Warum sind die Kosten so hoch? Werden
nachhaltige und effiziente Wärmepumpen eingebaut?
Die Maßnahme beinhaltet nicht nur die
Erneuerung der Heizungsanlage, sondern auch der Lüftungsanlage in beiden
Geschossen. In diesem Zuge werden auch die Sanitär-räume (Duschräume KG und
Bäder EG) erneuert, da im Kellergeschoss die Duschen über keinerlei Trennung
verfügen und auch einige Armaturen modernisiert werden müssen. Des Weiteren
werden auch einige Heizkörper im Seminarhaus ausgetauscht.
Geplant ist eine Kombianlage Gas-Brennwert mit Luft-Wasser-Wärmepumpe, hier ist
auch eine Förderung bis 30 % möglich. Des Weiteren ist für die neue
Lüftungsanlage Wärmerückgewinnung eingeplant, für die eine Förderung bis zu 20
% beantragt werden kann.
14. Neues Landratsamt
Sind bereits Kosten im HH eingeplant für die
Neuordnung Landratsamt (s. Einbringungsrede Landrat)
Ja.