Anfrage des Abg.
Bischoff (fraktionslos):
Ich stelle hier ein paar Fragen zum Haushaltsplan und zur aktuellen Situation der Kreisklinken Gmbh. Ich bin nicht in der Lage, diese Fragen so zu ordnen, dass sie „getrennt“ beantwortet werden können. Einige Fragen berühren beide Bereichen. Ich bitte daher um Verständnis
1. Frage zur Großen Datenabfrage 31.12.2021 – Vorlage 1008-2022. Seite 1 -Punkt 2.
Wie entwickelte sich die Kreis-und Schulumlage je Kommune des Landkreises Darmstadt Dieburg von 2012 bis 2022 (2022 Planzahken analog Anfrage 3611 – 2021)?
Die Antwort war „Die Kreis und Schulumlage für das Jahr 2022 kann noch nicht beziffert werden, weil die Festsetzung der Hebesätze noch nicht erfolgt ist…
Dies sollte heute geschehen sein.
Siehe Anlage 1.
2. Die Genehmigungsverfügung vom 19.08.2021 (0499-2021) des RP sagt aus, „dass der Stand der Schulden des Landkreises einschließlich seiner beiden Eigenbetriebe zum 31.12.2024 voraussichtlich etwa 627,2 Mio betragen werden. Hierzu frage ich an:
·
Diese Verschuldung ist ja nicht über Nacht
zugeflogen. Sie ist über Jahre entstanden….Wie war die Entwicklung von 2012 bis
diesen für 2024 nun prognoszierten 627,2 Mio?
Siehe Anlage 2.
·
Welcher Anteil dieser Gesamtschulden 2012 bis
2024 fällt auf den Eigenbetrieb Da Di Werk – welcher auf den Eigenbetrieb
Kreiskliniken- welcher auf den Rest des Landkreises Darmstadt Dieburg.
Siehe Anlage 2.
·
Bereits mit der Verfügung 2020(3067-2021) wurde
am 26, März 2020 massive Einsparmöglichkeiten von der Verwaltung vom RP
eingefordert. Der Schuldenstand betrug damals 633,7 Mio €.Wie schaffte es die
Kreisverwaltung mit seinen 2 Eigenbetriebn immerhin ca 6,5 Mio einzusparen?
Sowohl die 633,7 Mio. € als auch die
627,2 Mio. € sind Zahlen aus der mittelfristigen Finanzrechnung, die jährlich
der laufenden Entwicklung angepasst wird. Der Vergleich dieser beiden Zahlen
und die Ableitung eine „Einsparung“ aus der Differenz ist schlichtweg falsch.
·
Was sind die Gründe, dass die Verfügung vom
19.08.2021 (0499) auf Seite 5 aussagt „Konsolidierung kann insbesondere im
Personalstellenbereich sowie im ÖPNV vorgenommen werden. Bezogen auf die
Einwohnerzahl besäße der Landkreis Da/Di im Jahr 2020 die drittmeisten Stellen
und die zweithöchsten Personalaufwendungen alles Landkreis im RP Darmstadt.
Die Gründe für die Aussagen der
Aufsichtsbehörde können nur bei dieser selbst hinterfragt werden, KA/Verwaltung
wären hier zu Mutmaßungen gezwungen.
·
Um die Personalaufwendungen zu reduzieren,
wurden bekanntlich der Erste Kreisbeigeordnete Robert Ahrndt bei laufenden
Bezügen durch das Versorgungsamt B 5 mit insgesamt brutto 838.828,20 bis 9/2025
in den Ruhestand geschickt worden. Ich dies moralisch und sozial angesichts der
aktuellen Verschuldung zu vertreten? Oder stimmt das immer wieder kehrende
Argument, dass der jetzige mit B 5 bezahlte Kreisbeigeordnete Köhler durch
seine hervorragenden Kontakte zu hessischen Landesregierung der CDU dafür
sorgte, dass man die defizitären Haushaushalte des Landkreises Darmstadt
Dieburg – sagen wir mal wohl wollend- genehmigt habe, Dies sei eigentlich der
wahre Grund der „Personalrochade „ um den 1. Kreisbeigeordneten in defizitären
Zeiten
Es ist nicht Aufgabe von KA/Verwaltung,
die Beschlüsse des Kreistages „moralisch“ zu bewerten oder etwaige Hintergründe
zu mutmaßen.
3. Fragen zur aktuellen Verschuldung der Kreisklinken zum 31.12.2021
·
Wie hoch ist der derzeitige Schuldenstand
(Verbindlichkeiten) zum 31.12.2021. Meine Recherchen zeigten auf, der
Schuldenstand des Neubaus betrage 113 Mio. € Die seien finanziell in der Bilanz
nicht berücksichtigt. Sie würden erst bilanziell aktiv, wenn der Neubau fertig
gestellt worden sei und die Abschreibungen einsetzen würden. Es geht in dieser
Fafge um die Verschuldung der Kreiskliniken ohne bestehendes Anlagevermögen. ES
geht um die Frage, wie würden nach Fertigstellung die Abschreibung in welcher
Höhe die Kreiskliniken ab wann belasten?
Die Verbindlichkeiten zum 31.12.2021
setzen sich nach dem vorläufigen Abschluss wie folgt zusammen:
Kreditinstitute (43,8 Mio. €)
Lieferungen und Leistungen (2,0 Mio. €)
Krankenhausfinanzierungsrecht (40,0 Mio. €)
Krankenhausträger (12,5 Mio. €)
verbundene Unternehmen (5,1 Mio. €)
Sonstige (0,6 Mio. €)
Kredite werden mit der Aufnahme bilanziell wirksam, Investitionen mit ihrer
Auszahlung, zunächst als Anlage im Bau, nach Fertigstellung als Anlage. Die
Abschreibungen für den Bettenhausneubau würden bei den im Wirtschaftsplan 2022
geplanten Baukosten in Höhe von 116.377.810 € und einer Nutzungsdauer in Höhe
von 50 Jahren (2% Abnutzung pro Jahr) bei jährlich 2.327.556,20 € liegen. Diese
würden durch die Auflösung des zu bildenden Sonderpostens aufgrund der
Einzelförderung in Höhe von 40 Mio. € durch das Land Hessen um jährlich 800 T€
neutralisiert.
· Das Land Hessen würde – so meine Infos- sich nur mit 40 Mio € -10 Chargen mit 4 Mio – an den Investitionen der Kreiskliniken beteiligen.
Gibt es noch andere Investitionszuflüsse?
Für das Projekt „Bettenhausneubau“, nein
Was würde eine 100 %ige Beteiligung an den Investitionen bedeuten?
Eine 100%ige Beteiligung an den
Investitionen würde 100% Neutralisierung der Abschreibung durch die Auflösung
des entsprechenden Sonderpostens bedeuten und damit nicht das Ergebnis des
Krankenhauses belasten.
· Der jährlichen Verluste aus dem operativen (laufenden) Geschäft belaufen sich um mehrere Millionen. Zuletzt 13 Mio (2021) und 2022 wird mit 15 Mio gerechnet, so meine Infos.
·
Klinken finanzieren ihr operatives Geschäft aus den
Einnahme der Fallpauschalen und den Einnahme der Krnakenkassen. Warum werden
auch nach dem geplanten Umbau jährlich Verluste ausgewiesen und warum weisen
andere Kliniken nicht derart hohe Verliste aus? Liegt es daran – wie mir eine
Person mitteilte- dass der Landkreis Darmstadt Dieburg 2 Kliniken habe und
daurch zweimal einer Unterfinanzierung asugesetzt ist. Die Klinik in Alsbach
Hähnlein wurde dabei von mehreren Consultierten in Fage gestellt, weil die
Patienten dort die Wege nach Heppenheim bzw Darmstadt nutzen könnten. Welche
Verluste aus dem operativen Geschäft mußten die Kommunen /Gemeinden die letzen
10 Jahre (bitte um Aufstellung) tragen.
Nach der klassischen dualen
Krankenhausfinanzierung sind für die Investitionen die Länder zuständig und für
die laufenden Kosten die Kostenträger bzw. Krankenkassen. Da den Ländern keine
ausreichenden Investitionsmittel zur Verfügung stehen, müssen Teile der
Investitionen durch den Träger oder das Krankenhaus getragen werden, die
entsprechend das Jahresergebnis belasten. Verschiedentliche Krankenhausträger
bilanzieren die Investitionskosten bei sich (Träger) und entlasten damit das
Krankenhaus. Hierdurch können die Krankenhäuser bessere Betriebsergebnisse
ausweisen. Aus diesem Grund ist ein reiner Vergleich der Betriebsergebnisse
nicht aussagekräftig. Im Vorfeld muss geprüft werden, ob tatsächlich das
identische miteinander in Bezug gesetzt wird.
Die Kreisklinik Jugenheim hat sich zwischenzeitlich zu einer
Spezialklinik mit nachfolgenden Zentren entwickelt:
-
Ortho
Centrum Jugenheim OCJ
o
Sektion
für postbariatrische Chirurgie und Ästhetik
o
Sektion
Neurochirurgie
-
Zentrum
für akute und postakute Intensivmedizin
Der
Klinikstandort Jugenheim ist damit kein klassisches Krankenhaus der
Grundversorgung mehr, dass zur Nahversorgung der Bevölkerung mit den
Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie und Gynäkologie & Geburtshilfe dient,
sondern hat sich zu einer Spezialklinik mit einer überregionaler Versorgung
entwickelt. Die „zitierte“ Aussage der verschiedenen Beratungsgesellschaften
trifft auf die Spezialklinik Jugenheim nicht zu. Die klassische medizinische
Grundversorgung wird durch die umliegenden Kliniken wahrgenommen. Die
Neuausrichtung und Spezialisierung des Klinikstandorts Jugenheim wird auch von
den Beratungsgesellschaften unter den derzeitigen Rahmenbedingungen positiv
gewertet und stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar.
·
Wurden oder werden Investitionen aus dem
operaziven Geschäft – z.B. Erweiterung des MRT finanziert. Wöre hier nicht die
Landesregierung zuständig
Die Finanzierung von Investitionen wird
im Vermögensplan gesondert dargestellt und entweder über pauschale Fördermittel
(Pauschalförderung), die die Kliniken seitens des Landes jährlich erhalten oder
über Darlehen finanziert. In Hessen wurde die Einzelförderung zum 1. Jan. 2016
durch eine ausschließliche Pauschalförderung abgelöst. Die Pauschalförderung
dient auch zur Finanzierung von zukünftigen Neubauten. Um einen entsprechenden
Finanzsockel zu haben, können die jährlichen pauschalen Fördermittel angespart
werden oder an Kreditinstituten zur Finanzierung abgetreten werden. Die
Pauschalförderung reicht in der Regel nicht aus, um alle erforderlichen
Investitionen zu tätigen. Aus diesem Grund muss auch auf eine
darlehensfinanzierte Eigeninvestition zurück- gegriffen werden, die das
laufende Geschäftsergebnis belastet.
·
Ist die ständige Unterfinanzierung der
Kreiskliniken verantwortlich, für die nicht Gewährung des TVÖD und des
Ausweichens in Dehoga (NGG) Tarife oder das Ausweichen in tariflose
Vergütungen.
Die Ausgliederung von Klinikteilbereichen
wie z. B. Küche, Technik etc. in Schwester- bzw. Tochtergesellschaften ist in
der Kliniklandschaft mittlerweile an der Tagesordnung. Hierzu gehört auch die
Anwendung anderer Tarifwerke. Die aufgrund der Finanzierung eigentlich rein
ökonomische Ausrichtung von Kliniken und der Wettbewerb untereinander zwingen
Kliniken dazu, Wirtschaftlichkeits-reserven zu heben. Im medizinischen
Kerngeschäft kommen tarifungebundene Kliniken nicht an der Bezahlung in
Anlehnung bzw. Orientierung des TVÖD bzw. Marburger Bund vorbei. Natürlich
bietet ein tarifloser Zustand auch die Möglichkeit, entsprechend der Marktlage
auch mehr zu zahlen. Aufgrund der höheren Mobilität und dem häufigeren
Stellenwechsel in der modernen Arbeitswelt ist eine portable Altersversorgung
sinnvoll. Die Zusatzversorgungs-kasse bietet hier bis jetzt noch nicht die
passende Struktur und ist möglicherweise im Gesundheitssektor eher eine
auslaufende Form der Altersvorsorge.
4. Fragen zu Konsolidierungsmaßnahmen
·
Wie hoch sind 2022/2023 die Kosten der 3
Hauptamtlichen (Kreisbeigeordnete und Landrat ) mit Folgekosten (Sekretärin
etc)?
2022: 1.372.400 €
2023: 1.399.800 €
·
Alle Mitarbeiter der Verwaltung wurden
aufgefordert Vorschläge zur Konsolidierung mitzuteilen: Welchen Beitrag gaben
die 3 Hauptamtlichen zur Konsolidierung ab?
Die Autorinnen und Autoren der einzelnen
Vorschläge sind anonymisiert.
· Unter Modellprojekt Ganztag 24.30 Uhr werden 2022 bis 2025 je 246.780,000 € als Ergebnisverbesserung angegeben. Unter der Erhöhung der Elternbeiträge 600 000 €(2022)-1,7 Mio (2023) – 2.1 Mio (2024) – 2,1 Mio (2025) angegeben. Unter dem Freitextblatt der Kommunen ist zu lesen, dass eine stufenweise Erhöhung der Elternbeiträge für den PFN ab 1.8.2022 auf 80 €- dann sukzessive auf 90 € bzw 100 € erfolge. Gerade wurden die Elternbeiträge von 60 auf 80 € bzw von 130 auf 150 € beschlossen. Bedeutet dies, dass vorbei am Kreistag die Elternbeiträge weiter von jetzt 80 € auf 100 € erhöht werden. Wie entwickeln sich die Erhöhungen des PFN bsi 17.00 Uhr?
Bitte
um Antwort der Verwaltung?
Die Bezeichnung „Erhöhung der
Elternbeiträge“ ist irreführend, da von Seiten des Landkreises selbst keine
Elternbeiträge erhoben werden. Die Konsolidierungs-maßnahme bezieht sich auf
die Absenkung des Landkreiszuschusses. Auch ist keine weitere Erhöhung der
Elternbeiträge in den Folgejahren vorgesehen. Entsprechende redaktionelle
Änderungen werden im Haushaltssicherungskonzept umgesetzt. Der
Konsolidierungsbeitrag unter lfd. Nummer 4 beträgt dann ab 2023 ff. einheitlich
1.082.000 Euro.
·
Unter Sportförderung sollen ab 2023 bis 2025 je
10000€ konsolidiert werden. Wie ist das zu verstehen? Wie wird dies umgesetzt?
Der reduzierte Haushaltsansatz orientiert
sich am Ist der Vorjahre. Sollte das Antragsvolumen steigen, müsste evtl. der
Fördersatz gesenkt werden.
·
Unter Streichung der Haushaltshilfe sollen von
2023 bis 2025 je 125 TDE konsolidiert werden. Wie ist das zu verstehen? Wie
wird dies umgesetzt?
Es geht bei der Maßnahme nicht um
„Haushaltshilfe“, sondern um „Hausaufgabenhilfe“. Die Streichung bzw. Kürzung
ist aufgrund der gestiegenen Förderung von Ganztagsangeboten im Rahmen des PfdN
vertretbar.
·
Die Kreisumlage soll 2022 = 2,1 Mio – 5,7 Mio
(2023) – 7,4 Mio (2024) konsolidiert werden. Was bedeutet das konkret? Wie ist
das zu verstehen?
Die Zuordnung Jahr/Betrag in der
Fragestellung ist fehlerhaft. Mehrerträge werden erzielt und sind ausgewiesen
ab 2023 durch steigende Umlagegrundlagen.
·
Bei den Kreiskliniken werden 2022 (150,000 €)
2023(600.000) 2024 (2,4 Mio) und 2025 (3,9 Mio) konsolidiert. Was bedeutet das
konkret? Wie ist das zu verstehen? Sind hierbei die Vorschläge der Führung der
Kreiskliniken zu Konsolidierung enthalten?
Die Konsolidierungsbeiträge stammen von
der Betriebsleitung. Sie umfassen die Änderung der Dienstmodelle/Schichtmodelle
Ärztlicher Dienst Innere Medizin I, Innere Medizin II und Geriatrie sowie
Konzentration der plastischen Chirurgie am Standort Jugenheim mit der
Dependance Schloss Heiligenberg und Kreisklinik Jugenheim. Der Standort der
plastischen Chirurgie in Groß-Umstadt soll geschlossen werden. Darüber hinaus
wird davon ausgegangen, dass in der „Nach-Corona-Phase“ wieder mehr Erlöse
erzielt werden, was zu einer Absenkung des Verlustausgleichs führt.