Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Internationalen Kindergartens / Preschool im Schuldorf Bergstraße Seeheim-Jugenheim:

 

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung

 

zur Satzung über die Benutzung

des Internationalen Kindergartens / Preschool

 

im Schuldorf Bergstraße in Seeheim-Jugenheim

 

Auf Grund der §§ 5, 16, 17, 30 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. I. 134), zuletzt geändert durch  Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) in der Fassung vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. September 2018 (GVBl. S. 570) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2020 (GVBl. S. 436) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg in seiner Sitzung am 20.06.2022 folgende Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Internationalen Kindergartens Preschool im Schuldorf Bergstraße in Seeheim-Jugenheim beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 2 Ziffer 1 und Ziffer 2 werden wie folgt geändert:

 

  1. Die Betreuungsgebühr beträgt für die ganztägige Betreuung (10 Stunden täglich, von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr)

 

ab 01.08.2022 für ein Kind                                         880,00 € pro Monat

 

  1. Die Betreuungsgebühr von weiteren Kindern der Erziehungsberechtigten ermäßigt sich um jeweils 25 % des Monatsbeitrages, folglich

 

ab 01.08.2022 für ein Geschwisterkind                      660,00 € pro Monat,

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Darmstadt, den

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

 

 

 

Klaus Peter Schellhaas

Landrat