Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der Freie Wähler/UWG:

 

Wir fragen den Kreisausschuss:

 

1.      Trifft die in der Presse genannte, sehr niedrige Erfüllungsquote von 18,7% in der Kontrolle lebensmittelverarbeitender Betriebe für 2020 zu? Falls ja, was sind die Gründe dafür und wie hat sich die Quote in 2021 entwickelt? Weshalb ist die Erfüllungsquote so viel niedriger als in allen anderen Landkreisen und Städten in Hessen? Wer im Kreisausschuss ist für die Führung der Lebesmittelüberwachung bzw. des Veterinäramtes verantwortlich?

 

Die niedrige Erfüllungsquote in Höhe von 18,7 % trifft für das Jahr 2020 zu. Die geringe Quote im Jahr 2020 ist vor allem auf die Corona Pandemie zurückzuführen, welche auch zu einem erhöhten krankheitsbedingten Ausfall beim Kontrollpersonal führte. Gleichzeitig haben viele Lebensmittelunternehmer und Privatpersonen während des Lockdowns und wegen den Zutrittsbeschränkungen in der Gastronomie neue Wege gesucht, um Einnahmen zu generieren. Daher erreichten die Lebensmittelüberwachung in dieser Zeit viele Anfragen zu neuen Vermarktungsmöglichkeiten, die Personal gebunden haben. Die Erfüllungsquote im Jahr 2021 betrug 20,6 %. Auch im Jahr 2021 waren hohe krankheitsbedingte Ausfälle beim Kontrollpersonal zu verzeichnen. Wie sich die Corona Pandemie auf die Erfüllungsquote anderer Landkreise ausgewirkt hat, kann nicht beurteilt werden. Daher ist ein Vergleich schwer möglich. Eventuell waren andere Landkreise und Städte nicht gleichermaßen von personellen Ausfällen betroffen. Verantwortlich für die Führung des Fachgebiets Lebensmittelüberwachung ist die Fachgebietsleitung Tjorven Balser und für das Veterinäramt die kommissarische Fachbereichsleitung Regine Röhrig seit 01.02.2022.

 

2.      Was tut der Kreisausschuss dafür, bzw. hat der Kreisausschuss dafür getan, die Kontrollquote dauerhaft zu erhöhen und einen Lebensmittelskandal wie im Landkreis Groß-Gerau zu verhindern? Wie will der Kreisausschuss kurzfristig und dauerhaft auf eine Kontrollquote von mehr als 60% kommen?

 

Der Kreisausschuss wird die personelle Ausstattung im Bereich des Kontrollpersonals erhöhen. Mit dem Nachtragshaushalt 2022 wurden zwei zusätzliche Planstellen zur Verfügung gestellt. Aktuell läuft das Auswahlverfahren zur Besetzung der Stellen. Voraussichtlich bereits zum 01.08.2022 werden zwei Bewerber zur Fortbildung eingestellt. Zudem hat ein Beschäftigter Ende Mai 2022 erfolgreich seine Abschlussprüfung bestanden und kann ab 01.06.2022 eigenständig Betriebskontrollen durchführen. Es ist unter Annahme einer gleichbleibenden Betriebsstruktur davon auszugehen, dass die angestrebte Besetzung von insgesamt 8 Planstellen zur Erledigung der notwendigen Kontrollen ausreichend sein wird. Die Erfüllung der Planvorgaben kann voraussichtlich erst ab 2025 erreicht werden, da wir zwei Lebensmittelkontrolleure zunächst selbst fortbilden. Die Fortbildung dauert zwei Jahre. Fertig ausgebildete Lebensmittelkontrolleure konnten mittels den letzten Stellenausschreibungen nicht gewonnen werden. Für das Jahr 2022 wird angestrebt, durch Zielvorgaben für das vorhandene Personal die Erfüllungsquote gegenüber 2021 und 2022 deutlich zu erhöhen und sich einer Quote von 60 % anzunähern.

 

3.      Für wie wichtig sieht der Kreisausschuss die Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung an? Weshalb wurden keine Maßnahmen ergriffen, diesem Anspruch auch in Corona-Zeiten gerecht zu werden?

 

Die Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung hat für den Kreisausschuss höchste Priorität. Bereits Ende 2019 wurden durch die zu diesem Zeitpunkt zuständigen Führungskräfte Ideen und Strategien zur Optimierung der Arbeitserfüllung erarbeitet. Die Vorhaben konnten aufgrund der ab März 2020 bestehenden Pandemie-Situation nicht umgesetzt werden. Erst durch den neuen Ersten Kreisbeigeordneten wurde die niedrige Erfüllungsquote thematisiert. Daher wurden zuvor keine Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen. Die Kontrollzahlen werden nun unterjährig überwacht. Dies wird durch die neue Fachbereichsleitung in Zusammenarbeit mit der Fachgebietsleitung Lebensmittelkontrolle gewährleistet

 

4.      Mit welcher Tiefe und Qualität sollen die Lebensmittelkontrollen in den kommenden Jahren durchgeführt werden? Welche Maßstäbe werden hier nach welchen gesetzlichen Vorgaben angelegt und wie wird das konkret umgesetzt?

 

Die VO (EU) 2017/625 verpflichtet die Mitgliedsstaaten mit Artikel 9 Betriebskontrollen „regelmäßig risikoorientiert und mit angemessener Häufigkeit“ vorzunehmen. Mit § 7 (2) legt die AVV RÜb (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts) dazu fest, dass die zuständigen Behörden bestimmte Betriebsarten bestimmten Risikokategorien zuordnen. Die Anzahl der Kontrollen richtet sich nach der Anzahl der überwachungspflichtigen Betriebe im Landkreis Darmstadt-Dieburg, sowie nach der Risikoeinstufung der Betriebe. Dabei bewegen sich die Kontrollfristen für Betriebe je nach Einstufung zwischen monatlich und bis zu 3 Jahren. Langfristig wird angestrebt, die vorgegebene Kontrollfrist je Betrieb entsprechend seiner Risikoeinstufung einzuhalten. Wie bereits unter Frage 2 ausgeführt ist dafür zunächst noch die Fortbildung zweier Kontrolleure erforderlich. Angesichts der Kontrollrückstände aus den Vorjahren werden aktuell mit dem vorhandenen Personal die Kontrollen der Betriebe mit höchster Risikoeinstufung priorisiert.