Anfrage der
Fraktion der FDP:
„Miserable Erfüllungsquoten des gesetzlichen Plansolls bei Lebensmittelkontrollen …“
beginnt eine Bestandsaufnahme in der Presse am 27.4. angesichts der neuerlichen
Mängelaufdeckungen.
Dazu stellen wir folgende Fragen:
1. Welche gesetzlichen Vorgaben über die Kontrolle von Lebensmittel hat der Landkreis zu erfüllen (Häufigkeit der Überwachungen pro Betrieb)?
Die VO (EU)
2017/625 verpflichtet die Mitgliedsstaaten mit Artikel 9 Betriebskontrollen
„regelmäßig risikoorientiert und mit angemessener Häufigkeit“ vorzunehmen. Mit
§ 7 (2) legt die AVV RÜb (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur
Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des
Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts,
des Futtermittelrechts und des Tabakrechts) dazu fest, dass die zuständigen
Behörden bestimmte Betriebsarten bestimmten Risikokategorien zuordnen. Die
Anzahl der Kontrollen richtet sich nach der Anzahl der überwachungspflichtigen Betriebe
im Landkreis Darmstadt-Dieburg, sowie nach der Risikoeinstufung der Betriebe.
Dabei bewegen sich die Kontrollfristen für Betriebe je nach Einstufung zwischen
monatlich und bis zu 3 Jahren.
2. Welche personelle Ausstattung ist zur Pflichterledigung erforderlich?
Es gibt keine
gesetzliche definierte Mindestausstattung. Es liegt im Ermessen des
Landkreises, wie viele Planstellen für die Lebensmittelkontrolle zur Verfügung
gestellt werden. Es ist unter Annahme einer gleichbleibenden Betriebsstruktur
davon auszugehen, dass die angestrebte Besetzung von 8 Planstellen zur
Erledigung der notwendigen Kontrollen ausreichend sein wird. Diese erreichen
wir voraussichtlich erst 2025, da wir Lebensmittelkontrolleure selbst
fortbilden. Die Fortbildung dauert zwei Jahre. Bereits fertig ausgebildete
Lebensmittelkontrolleure konnten mittels den letzten Stellenausschreibungen
nicht gewonnen werden.
3. Wie ist die aktuelle oder kurzfristig zu erwartende Besetzung der Planstellen?
Aktuell sind
4,87 Planstellen besetzt. Ab dem 01.06.2022 sind 5,87 Stellen besetzt, nach
erfolgreicher Abschlussprüfung eines Kontrolleurs zur Fortbildung.
Voraussichtlich zum 01.08.2022 werden zwei Bewerber zur Fortbildung
eingestellt.
4. Da es sich um eine Pflichterfüllung des Landes ist: Wie ist die Refinanzierung der gesetzlich erforderlichen Personalstellen gewährleistet (Prozent Kostenerstattung bei den Pflichtaufgaben)?
Bei der
Kostenerstattung handelt es sich um eine pauschale Erstattung für die
Kommunalisierung von Landesaufgaben und diese ist seit 2005 unverändert. Der
Kostendeckungsgrad im Bereich der Lebensmittekontrolleure beträgt rund 36 %.
5. Sind die Ausstattungen des Erfassungs- und Meldesystems zeitgemäß (digitalisierte Übertragungen)?
Ja, die
Ausstattung ist zeitgemäß. Betriebskontrollen können über Tabletts erfasst und
in die Datenbank (Balvi) eingespielt werden.
6. Welche organisatorischen Möglichkeiten sieht die Landkreisverwaltung, die Effizienz der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen zu verbessern, um die katastrophale 18,7 %- Erfüllungsquote deutlich zu verbessern und damit gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung zu reduzieren?
·
Arbeiten
mit Zielvereinbarungen und unterjährige Kontrolle der Umsetzung - Überarbeitung
der Kontrollbezirke und Vertretungsregelungen
·
Verbesserte
Dienstwagenausstattung und Flexibilisierung der Nutzung
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Entlastung
der Lebensmittelkontrolleure von Innendiensttätigkeiten (z.B. Beantwortung von
allgemeinen Anfragen)
·
Entlastung
der Lebensmittelkontrolleure von der Probenziehung für das Hessische Landeslabor
durch Übertragung auf anderes Personal