Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

„Miserable Erfüllungsquoten des gesetzlichen Plansolls bei Lebensmittelkontrollen …“

beginnt eine Bestandsaufnahme in der Presse am 27.4. angesichts der neuerlichen

Mängelaufdeckungen.

 

Dazu stellen wir folgende Fragen:

 

1.      Welche gesetzlichen Vorgaben über die Kontrolle von Lebensmittel hat der Landkreis zu erfüllen (Häufigkeit der Überwachungen pro Betrieb)?

 

Die VO (EU) 2017/625 verpflichtet die Mitgliedsstaaten mit Artikel 9 Betriebskontrollen „regelmäßig risikoorientiert und mit angemessener Häufigkeit“ vorzunehmen. Mit § 7 (2) legt die AVV RÜb (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts) dazu fest, dass die zuständigen Behörden bestimmte Betriebsarten bestimmten Risikokategorien zuordnen. Die Anzahl der Kontrollen richtet sich nach der Anzahl der überwachungspflichtigen Betriebe im Landkreis Darmstadt-Dieburg, sowie nach der Risikoeinstufung der Betriebe. Dabei bewegen sich die Kontrollfristen für Betriebe je nach Einstufung zwischen monatlich und bis zu 3 Jahren.

 

2.      Welche personelle Ausstattung ist zur Pflichterledigung erforderlich?

 

Es gibt keine gesetzliche definierte Mindestausstattung. Es liegt im Ermessen des Landkreises, wie viele Planstellen für die Lebensmittelkontrolle zur Verfügung gestellt werden. Es ist unter Annahme einer gleichbleibenden Betriebsstruktur davon auszugehen, dass die angestrebte Besetzung von 8 Planstellen zur Erledigung der notwendigen Kontrollen ausreichend sein wird. Diese erreichen wir voraussichtlich erst 2025, da wir Lebensmittelkontrolleure selbst fortbilden. Die Fortbildung dauert zwei Jahre. Bereits fertig ausgebildete Lebensmittelkontrolleure konnten mittels den letzten Stellenausschreibungen nicht gewonnen werden.

 

3.      Wie ist die aktuelle oder kurzfristig zu erwartende Besetzung der Planstellen?

 

Aktuell sind 4,87 Planstellen besetzt. Ab dem 01.06.2022 sind 5,87 Stellen besetzt, nach erfolgreicher Abschlussprüfung eines Kontrolleurs zur Fortbildung. Voraussichtlich zum 01.08.2022 werden zwei Bewerber zur Fortbildung eingestellt.

 

4.      Da es sich um eine Pflichterfüllung des Landes ist: Wie ist die Refinanzierung der gesetzlich erforderlichen Personalstellen gewährleistet (Prozent Kostenerstattung bei den Pflichtaufgaben)?

 

Bei der Kostenerstattung handelt es sich um eine pauschale Erstattung für die Kommunalisierung von Landesaufgaben und diese ist seit 2005 unverändert. Der Kostendeckungsgrad im Bereich der Lebensmittekontrolleure beträgt rund 36 %.

5.      Sind die Ausstattungen des Erfassungs- und Meldesystems zeitgemäß (digitalisierte Übertragungen)?

 

Ja, die Ausstattung ist zeitgemäß. Betriebskontrollen können über Tabletts erfasst und in die Datenbank (Balvi) eingespielt werden.

 

6.      Welche organisatorischen Möglichkeiten sieht die Landkreisverwaltung, die Effizienz der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen zu verbessern, um die katastrophale 18,7 %- Erfüllungsquote deutlich zu verbessern und damit gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung zu reduzieren?

 

·         Arbeiten mit Zielvereinbarungen und unterjährige Kontrolle der Umsetzung - Überarbeitung der Kontrollbezirke und Vertretungsregelungen

·         Verbesserte Dienstwagenausstattung und Flexibilisierung der Nutzung

·         Entlastung der Lebensmittelkontrolleure von Innendiensttätigkeiten (z.B. Beantwortung von allgemeinen Anfragen)

·         Entlastung der Lebensmittelkontrolleure von der Probenziehung für das Hessische Landeslabor durch Übertragung auf anderes Personal