Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Laut Medienberichten sind die meisten Tafeln bundesweit am Limit. Sinkende Spendenbereitschaft sowie ein verändertes Bestellverhalten der Supermärkte treffen auf eine stark steigende Anzahl der Kunden. Zudem gibt es nicht genügend Helfer. (Quelle: u.a. BR, SZ und Hamburger Abendblatt)

 

Die immense Verteuerung von Waren des täglichen Bedarfs (von Nahrungsmitteln bis Energie) aufgrund der galoppierenden Inflation, die im Übrigen als weltweites Phänomen schon im Jahr 2021 begann und deren Entwicklung seit Herbst 2021 von vielen Ökonomen genauso vorausgesagt wurde, wie wir sie heute sehen, kann von immer mehr Menschen nicht mehr aufgefangen werden. Betreiber der Tafeln beklagen, dass sie staatliche Aufgaben aber nicht erfüllen können.

 

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

 

1.      Wie viele Tafeln gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg?

 

Dies ist dem Landkreis nicht bekannt, da Tafeln Einrichtungen in Städten und Gemeinden sind. Eine Zuständigkeit des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist nicht gegeben.

 

2.      In welchen Städten bzw. Gemeinden werden derzeit Tafeln betrieben?

3.      Durch wen werden die Tafeln im Landkreis betrieben bzw. getragen?

4.      Haben die Träger der Tafeln in den letzten drei Jahren beim Landkreis um finanzielle oder andere Unterstützung ersucht? Bitte Art, Umfang und Zeitpunkt der erbetenen Unterstützung angeben.

Nein.

 

5.      Wurde durch den Landkreis Hilfe gewährt?

a) Falls ja, welcher Natur, in welchem Umfang und wann?
b) Falls nein, warum nicht?

6.      Hat der Landkreis von sich aus Hilfe angeboten?

a) Falls ja, welcher Natur, in welchem Umfang und wann?
b) Falls nein, warum nicht?

7.      Wie stellt sich die Entwicklung der Kundenzahlen der Tafeln im Landkreis in den letzten drei Jahren dar?

8.      Welche Erkenntnisse hat die Kreisverwaltung bzgl. der Zusammensetzung der Kunden? (Wer nimmt die Tafeln in Anspruch?)

9.      Welche Erkenntnisse hat der Landkreis hinsichtlich eines Rückgangs von Nahrungsmittelspenden durch Supermärkte?

10.  Was sind nach Erkenntnissen des Landkreises die Gründe dafür?

11.  Welche konkreten Maßnahmen plant der Landkreis in naher Zukunft bzw. hat er schon umgesetzt zur gezielten Unterstützung der Tafeln sowie der Entlastung bedürftiger Menschen im Landkreis?

 

Der Landkreis ist zuständig für Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II und dem SGB XII.