Landrat Schellhaas teilt mit,
dass die Regierungspräsidentin die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit Verfügung vom 28.03.2022 genehmigt hat.
Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.