Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas teilt mit,

 

dass die Regierungspräsidentin die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit Verfügung vom 28.03.2022 genehmigt hat.

 

Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.