Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

1.         Der Kreisausschuss stellt den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 mit dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2021 - 2025 HGO fest.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 578.831.755 € und Aufwendungen von 609.001.293 € (Fehlbedarf  30.169.538 € in 2022) bzw. mit Erträgen von 594.727.561 € und Aufwendungen von 621.808.402 € (Fehlbedarf  27.080.841 € in 2023),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von -20.418.800 €, aus Investitionstätigkeit von -5.058.650 € und aus Finanzierungstätigkeit von -19.031.880 € (Zahlungsmittelbedarf von insgesamt 44.509.330 € in 2022) bzw. mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von -17.709.804 €, aus Investitionstätigkeit von -8.334.309 € und aus Finanzierungstätigkeit von -15.649.353 € (Zahlungsmittelbedarf von insgesamt 41.693.466 € in 2023),

c)      die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 6.378.471 € in 2022 und 9.654.130 € in 2023,

d)     den Gesamtbetrag an Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.430.000 € in 2022 und 2.090.000 € in 2023,

e)      den Höchstbetrag der Liquiditätskredite  mit 60.000.000 € in 2022 und 80.000.000 € in 2023,

f)       die Festsetzung der Kreisumlage auf 34,68 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 20,32 % der Kreisumlagegrundlagen in 2022 und die Festsetzung der Kreisumlage auf 35,12 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf
19,88 % der Kreisumlagegrundlagen in 2023,

g)      den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 und

h)      das Haushaltssicherungskonzept.


2.         Der festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung wird dem Kreistag zusammen mit dem
            Haushaltsplan 2022/2023, dem Investitionsprogramm und dem Haushaltssicherungs-
            konzept zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.