Beschluss:
1. Der Kreisausschuss stellt den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 mit dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2021 - 2025 HGO fest.
Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet folgende Festsetzungen:
a) den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 578.831.755 € und Aufwendungen von 609.001.293 € (Fehlbedarf 30.169.538 € in 2022) bzw. mit Erträgen von 594.727.561 € und Aufwendungen von 621.808.402 € (Fehlbedarf 27.080.841 € in 2023),
b) den
Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von -20.418.800 €, aus Investitionstätigkeit von -5.058.650 € und aus
Finanzierungstätigkeit von -19.031.880 € (Zahlungsmittelbedarf von insgesamt 44.509.330
€ in 2022) bzw. mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender
Verwaltungstätigkeit von -17.709.804 €, aus Investitionstätigkeit von
-8.334.309 € und aus Finanzierungstätigkeit von -15.649.353 €
(Zahlungsmittelbedarf von insgesamt 41.693.466 € in 2023),
c) die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 6.378.471 € in 2022 und 9.654.130 € in 2023,
d) den Gesamtbetrag an Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.430.000 € in 2022 und 2.090.000 € in 2023,
e) den Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit 60.000.000 € in 2022 und 80.000.000 € in 2023,
f) die
Festsetzung der Kreisumlage auf 34,68 % und des Zuschlages zur Kreisumlage
(Schulumlage) auf 20,32 % der Kreisumlagegrundlagen in 2022 und die Festsetzung
der Kreisumlage auf 35,12 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage)
auf
19,88 % der Kreisumlagegrundlagen in 2023,
g) den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 und
h) das Haushaltssicherungskonzept.
2. Der festgestellte Entwurf der
Haushaltssatzung wird dem Kreistag zusammen mit dem
Haushaltsplan 2022/2023, dem
Investitionsprogramm und dem Haushaltssicherungs-
konzept zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.